Das Universitätsspital Zürich (USZ) warf dem bekannten Herzchirurgen vor, während seiner Beurlaubung auf das interne Computer-System zugegriffen und Akten manipuliert zu haben. Das Spital reichte im August 2020 medienwirksam eine Strafanzeige gegen ihn ein. Maisano wurde erst Mitte November erstmals mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert.
Unispital rechtfertigt sich
Francesco Maisano habe auf die Akten zugreifen müssen, um seine Stellungnahme vor dem Hintergrund der «Whistleblower-Affäre» vorzubereiten. Es habe sich um ein «explizit angefordertes» Dokument der Anwaltskanzlei Walder Wyss gehandelt, steht in der Einstellungsverfügung der Strafverfolgungsbehörde.
Ein klärendes Gespräch mit dem inzwischen abgetretenen Herzchirurgen hätte wohl genügt, um den Sachverhalt innert kürzester Zeit aufzuklären. Das USZ rechtfertigt sich gegenüber der Zeitung, es sei gesetzlich verpflichtet, «strafbare Handlungen anzuzeigen, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht».
Der Entscheid ist rechtskräftig. Maisano erhält eine Entschädigung von gut 7'000 Franken. Trotzdem: Sein hervorragender Ruf und seine Existenz wurden durch die mediale Vorverurteilung fast vollständig zerstört.