Der Bundesrat hat nun definitiv beschlossen, wie er den Ärztetarif Tarmed anpassen will. Er reagiert auf die teils sehr kritischen Antworten, welche die im Frühjahr vorgestellten Pläne einfuhren. Insbesondere habe man berücksichtigt, dass Kinder, ältere Menschen und psychisch kranke Personen einen erhöhten Behandlungsbedarf haben, so Bundesrat Alain Berset bei der Präsentation der Entscheide.
Die nun beschlossene Tarmed, gültig ab Januar 2018, soll jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken bringen – was rund 1,5 Prämienprozente entspricht. Der ursprüngliche Plan hatte Einsparungen von rund 700 Millionen Franken vorgesehen.
«Es gibt kein Verbot, eine 21. Minute anzuhängen»
Als wichtige Anpassung bleibt, dass die Tarifpositionen zu den Leistungen in Abwesenheit des Patienten künftig präziser ausgewiesen werden müssen. Diese Posten werden zudem limitiert und von 60 Minuten auf 30 Minuten pro Quartal halbiert. Aber auch hier sollen bei Kindern, älteren Leuten und Personen mit spezifischen Bedürfnissen Erweiterungen möglich sein, so Alain Berset vor den Medien in Bern.
Bei der Tarifposition Grundkonsultation hält der Bundesrat an der grundsätzlichen Limitation von 20 Minuten fest. Dies sei einfach eine Basis, erklärte der Gesundheitsminister: «Es gibt kein Verbot, eine 21. Minute anzuhängen, wenn dies nötig ist.» Man könne erwarten, dass die Ärzte hier auch eine gewisse Flexibilität anzuwenden bereit sind.
Stichwort Dignität
Auch bei der Anpassung von übertarifierten Leistungen hält der Bundesrat an der Stossrichtung fest: Leistungen, die heute weniger Zeit in Anspruch nehmen, werden abgewertet. Im Weiteren werden ärztliche Leistungen nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet – eine Aufwertung der Grundversorger gegenüber den Spezialisten.
Auf herbe Kritik waren in der Vernehmlassung die geplanten Einschränkungen bei den Notfall-Pauschalen gefallen. Es habe sich gezeigt, dass die vorgeschlagene Einteilung nach Institutionen kaum umsetzbar sei, so jetzt der neue Befund des Bundesrates. Zudem trage diese Pauschale in einigen Kantonen zur Finanzierung der Notfallversorgung bei.
Es bleibt eine Übergangslösung
Damit wird ein neues Kriterium eingeführt: Als zusätzlicher Massstab für die Abrechnung dieser Pauschale während des Tages und bei einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt gilt künftig die Schwere eines Falles. Die so genannte Notfall-Inkonvenienzpauschale kann nur dann abgerechnet werden, wenn eine Störung der vitalen Funktionen oder eine Organschädigung vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann.
Das
BAG erinnert in der Mitteilung zum Thema daran, dass dieses Eingriffs-Paket nur eine Übergangslösung sein könne: Es bleibe Aufgabe der Tarifpartner, gemeinsam die ganze Tarifstruktur zu revidieren.