In allen Betrieben der Spital Thurgau AG gilt ein vorübergehendes Besuchsverbot – das war bis anhin der Fall. Seit heute Freitag sind Besuche wieder erlaubt: Es gilt die 3G-Regel. Begleitpersonen bei ambulanten Terminen sind ebenfalls wieder zugelassen, auch für sie gilt die Zertifikatspflicht.
In vielen Spitälern wurden die Besuchsregeln früher gelockert; an den fünf Uni-Spitälern in Basel, Bern, Lausanne, Genf und Zürich gilt schon länger «nur» die 3G-Zertifikatspflicht. Diese Betriebe sind jedoch viel grösser als jene der Spital Thurgau AG.
«Eher lockere Ausnahmepolitik verfolgt»
Wie also begründet das Spitalunternehmen seine bislang so restriktive Besuchsregelung? «Fast alle grösseren Akutspitäler, besonders in der Ostschweiz und flächendeckend im Thurgau, haben diese Regelung wie wir erst diese Woche aufgehoben und haben heute teilweise härtere Restriktionen als wir», schreibt Marc Kohler, CEO der Spital Thurgau AG, auf Anfrage. Im Thurgau sei die Welle etwas später als westlich des Kantons gewesen, deshalb habe man das Besuchsverbot deutlich später eingeführt. Kohler schreibt weiter: «Zudem haben wir eine eher lockere Ausnahmepolitik verfolgt. Wir tragen die Verantwortung für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden so adäquat wie möglich – auch in Pandemie-Zeiten.»
Kohler weist darauf hin, dass fast alle umliegenden Spitäler eine ähnliche Besuchsregelung hatten. In einigen davon gilt das Besuchsverbot weiterhin, etwa im Kantonsspital St. Gallen (KSSG), in den St. Galler Landspitälern (z.B. Spital Wil) und in allen privaten Thurgauer Akutspitälern. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen (z.B. Besucher von palliativen Patienten, Partner von Wöchnerinnen etc.). In solchen Fällen gilt die Zertifikatspflicht.
In der Ostschweiz seien die Rahmenbedingungen der Pandemie offensichtlich etwas anders als in anderen Regionen, so der CEO der Spital Thurgau AG.
«Verantwortungen und Pflichten ziemlich optimal wahrgenommen»
Auf die Frage, ob sich der bis anhin geltende Besuchsstopp für die Betriebe des Thurgauer Spitalunternehmens auch ausbezahlt habe, antwortet Kohler: «Wir haben diese Regelung sehr vorsichtig angewandt, so spät und so kurz wie möglich. Dadurch sind wir im Quervergleich gut durch die letzte Welle gekommen und mussten de facto keine Nicht-Corona-Behandlungen absagen oder konnten sie zeitgerecht innert ganz wenigen Tagen durchführen – auch am Höhepunkt der Welle.»
Kohlers Fazit: «Wir denken, wir haben unsere Verantwortungen und Pflichten über alles gesehen ausgewogen und retrospektiv sogar ziemlich optimal wahrgenommen.»