Das neue E-Health-Gesetz in Deutschland ermöglicht es den Medizinern, in Einzelfällen Fernbehandlungen anzubieten. Trotzdem scheint eine komplette Abschaffung des Verbotes bei Ärzten wie Politikern kaum durchsetzbar.
So will die Bundesregierung Konzepte wie etwa das des britischen Telemedizin-Anbieters
«Dr. Ed» verbieten. Apotheker sollen zudem grundsätzlich nur noch Rezepte beliefern dürfen, wenn zuvor ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.
Arzt beschwerte sich erfolgreich
Das Bundesland Baden-Württemberg scheint allerdings einen anderen Weg einzuschlagen, wie
die «Deutsche Apotheker Zeitung» berichtet. Die dortige Ärztekammer hat vor kurzem nämlich beschlossen, ärztliche Behandlungen und Beratungen via Kommunikationsmedien zumindest teilweise zuzulassen.
Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärte der Zeitung, dass in Zukunft auch eine ausschliesslich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich seien sollten. Ausstehend ist noch die Genehmigung der Änderung an der Berufsordnung von der Rechtsaufsicht der Landesärztekammer.
Aber warum jetzt plötzlich? Offenbar hatte sich ein baden-württembergischer Arzt erfolgreich beschwert: Der Mediziner soll für ein ausländisches Unternehmen von Stuttgart aus Video-Beratungen anbieten. Er habe sich «eingehend mit der Fernbehandlungsthematik auseinandergesetzt», so der Präsident der Landesärztekammer weiter.
Video-Abgabestelle: Neue Angriffsfläche für «DocMorris»
Diese Neuregelung könnte laut dem Bericht der «Apotheker Zeitung» für Apotheken erheblich an Bedeutung gewinnen. Denn die
Versandapotheke «DocMorris» will im baden-württembergischen Hüffenhardt eine Video-Abgabestelle für Arzneimittel errichten. «DocMorris» gehört zur
Schweizer Zur Rose Group und ist Marktführer im deutschen Pharma-Versandhandel.
Das Gesundheitsministerium hatte sich in der Vergangenheit aber schon mehrfach gegen eine per Video gesteuerte Arzneimittelabgabe ausgesprochen. Kippt nun aber das Fernbehandlungsverbot für Ärzte in Baden-Württemberg, dürfte sich «DocMorris» schnell benachteiligt fühlen und einfordern, dass auch die Video-Apotheke in Hüffenhardt politisch unterstützt wird.
Das sogenannte Fernbehandlungsverbot ist in Deutschland ein Teil der ärztlichen Berufsordnung. In den meisten geltenden Berufsordnungen heisst es: «Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschliesslich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.»
Eine Fernbehandlung ist also nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Juristen der Bundesärztekammer hatten 2015 erklärt,
was Ärzte alles beachten müssen.