Die Kantone sollen die Zahl der Ärzte besser steuern können und sie bei Bedarf begrenzen. Grundsätzlich sollen die Gesundheitsdirektionen Mindest- und Höchstzahlen festlegen – und wenn diese in einem Fachgebiet erreicht sind, keine Zulassungen mehr erteilen. Dies
will die Gesundheitskommission des Nationalrates.
Die Kriterien zur Festlegung der Höchstzahlen würden in diesem Modell vom Bundesrat vorgegeben. Ein weiterer Vorschlag, der eine Mehrheit fand: Als Alternative zum eigentlichen Zulassungsstopp könnten die Kantone auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können.
Pro Efas
Eine Mehrheit der Nationalrats-Kommission will die Vorlage zudem mit einer einheitlichen Finanzierung der stationären und ambulanten Leistungen verknüpfen.
Wer in der Schweiz eine Praxis eröffnen und via Grundversicherung abrechnen will, soll künftig mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Grundversorger-Spital gearbeitet haben. Ferner müssen die Ärzte die nötigen Sprachkenntnisse nachweisen.
In der Debatte um die Anpassungen bei der Ärztezulassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Mediziner auch in einer Prüfung belegen können, dass sie das schweizerische Gesundheitssystem genügend kennen. Von der Prüfung dispensiert wäre gewesen, wer schon drei Jahre in einem Schweizer Spital gearbeitet hat.
«Notfallventil»
Für Praxisärzte kommt eine weitere Hürde hinzu: Künftig sollen nur Mediziner, sich am System der elektronischen Patientendossiers beteiligen, via Krankenkasse abrechnen können – oder konkret: Sie müssen sich einer zertifizierten Gemeinschaft nach EPDG anschliessen.
Als
«Notfallventil gegen überbordende Kosten» begrüsst der Krankenkassenverband Santésuisse die Pläne der Parlamentskommission: «Mit einer differenzierten und schweizweit konsequent vollzogenen Zulassungssteuerung lässt sich das Prämienwachstum erfolgreich dämpfen.»
Auch der Entscheid zugunsten des EPD trage zu effizienteren Abläufen im Gesundheitswesen bei – «und ist dementsprechend zu begrüssen».