Pflege besser stellen, aber ohne grosse Mehrkosten

Pflegefachpersonen wollen in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen. Die Gesundheitskommission aber befürchtet eine Mengenausweitung.

, 14. März 2019 um 10:02
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates gibt grünes Licht für einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege».
Sie erwarte jedoch, dass Vorkehren getroffen werden, damit die Kosten der Pflege nicht übermässig steigen, wie die Kommission mitteilte. 

Rolle der Kantone berücksichtigen

«Die Besserstellung des Pflegepersonals darf keine unnötigen Mehrkosten verursachen», schreibt die Gesundheitskommission der kleinen Kammer in der Mitteilung. 
Die Mitglieder befürchten insbesondere eine Mengenausweitung, wenn Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen und diese direkt mit der Krankenversicherung abrechnen können. 
Zudem sei es der Kommission ein Anliegen, dass die Rolle der Kantone berücksichtigt werde, heisst es weiter. 

SBK hält an Initiative fest

Die nationalrätliche Schwesterkommission werde nun einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege» ausarbeiten. Sie will dabei insbesondere bei der Aus- und Weiterbildung sowie der Anerkennung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen ansetzen.
Der Bundesrat hatte die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Daraufhin hat der Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) die Mitarbeit an einem Massnahmenplan für eine starke Pflege beendet. Der SBK verfolge die Entwicklungen im Parlament genau und halte nach wie vor an der Volksinitiative für eine starke Pflege fest, teilt der Verband mit. 
Eckwerte der Kommissionsinitiative. Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass
  • zur Sicherung der Pflegequalität und der Patientensicherheit genügend Personal (insbesondere Pflegefachpersonen) ausgebildet, eingesetzt und im Beruf erhalten wird;
  • eigenverantwortliche Handlungsbereiche für Pflegefachpersonen abgebildet werden;
  • Leistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und wirtschaftlich erbracht werden, angemessen vergütet werden;
  • die Aus- und Weiterbildung angemessen finanziert wird.
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