Herr Marty, seit gut 25 Jahren beschäftigen Sie sich mit der schweizerischen Gesundheitspolitik. Gibts da etwas, das Sie besonders frustriert?
Mich frustriert vor allem, dass man ohne Not ein funktionierendes Gesundheitswesen – eines der besten der Welt – mit immer neuen Regulierungen zunehmend verschlechtert. Hintergrund ist das politische Versprechen bei der Einführung des KVG, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Dieses Versprechen versucht man seither vergebens mit immer mehr Regulierung einzulösen.
Sprechen Sie von den gesamten Gesundheitskosten von rund 100 Milliarden oder von den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von rund 40 Milliarden?
Ich spreche von den OKP-Kosten. Gleichzeitig hat man ein KVG geschaffen, das einen immer grösseren Teil der Gesundheitskosten in die obligatorische Krankenpflegeversicherung zieht. So entstand die Illusion, man könne die Kosten über Regulierung wirksam bremsen.
Gewisse Leute verlangen, man solle die OKP-Kosten der Wirtschaftsleistung anpassen.
Das ist völlig illusorisch in einem wohlhabenden Land. Die Gesundheitskosten werden immer stärker steigen als die Gesamtwirtschaft. Da die OKP-Kosten sogar noch stärker steigen als die gesamten Gesundheitskosten, wird dadurch die Lücke zum BIP noch grösser.
Habe ich Sie richtig verstanden: Reguliert wird, weil man die Kosten dämpfen will?
Genau. Man hält an der Vorstellung fest, mit Mikroregulierungen die Kosten kontrollieren zu können. Das Gegenteil tritt ein. Mit den Prämien bezahlen wir nicht nur Leistungen, sondern zunehmend auch Administration. Für die gleiche Prämie erhalten wir heute weniger Gesundheitsleistungen als vor zwanzig Jahren, auch weil zusätzliche Administrationskosten dazukommen.
An welche Regulierungen denken Sie?
Als ich in den Nullerjahren Mitglied der Eidgenössischen Arzneimittelkommission war, war das Regelwerk deutlich schlanker: weniger KVG- und KLV-Bestimmungen, ein wesentlich dünneres Handbuch. Damals umfasste das Handbuch etwa 40 Seiten, heute sind es hundert Seiten mehr. Es wirkt faktisch wie Soft Law – also keine formelle Gesetzgebung, aber zusätzliche Regulierung.
Was steht denn in diesem Handbuch?
Es legt detailliert fest, was Unternehmen einreichen müssen, um in die Spezialitätenliste aufgenommen zu werden. Die Anforderungen steigen stetig. Das verteuert schliesslich das System.
Ein anderes Beispiel?
Seit fünf Jahren gibt es die Eidgenössische Qualitätskommission. Das ist eine ausserparlamentarische Kommission, die den Bundesrat in Fragen der Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen unterstützen soll. Teilweise werden Vorhaben bewilligt, ohne sie ausreichend mit bestehenden Strukturen – etwa im Bereich Digitalisierung oder Tarifpartnerschaft – abzustimmen. So wurde kürzlich ein digitales Projekt genehmigt, ohne es mit dem DigiSanté-Projekt abzustimmen.
Was ist denn mit dem eben ins Leben gerufenen Eidgenössischen Kosten- und Qualitätsmonitoring?
Das ist auch so ein Gefäss, das aufgrund neuer Gesetzesartikeln eingeführt wurde. Die Kommission ist seit Anfang dieses Jahres aktiv. Zuerst wollte man eine reine Kostenkommission ins Leben rufen, was im Parlament Widerstand hervorrief. So hat man auch die Qualität reingepackt. Jetzt haben wir also eine Qualitätskommission, und wir haben eine Kosten- und Qualitätskommission.
Aber eine Qualitätskommission brauchen wir schon, oder?
Qualitätssicherung war ursprünglich Aufgabe der Tarifpartner. Diese sollten neben dem Tarifvertrag einen Qualitätsanhang vereinbaren. Das wurde teilweise unterlassen, dennoch genehmigten die Behörden die Verträge. Statt das bestehende Recht konsequent umzusetzen, hat man neue Strukturen geschaffen – mit entsprechendem administrativem Aufwand.
Seit Inkrafttreten des KVG 1996 hat sich die Regulierungsdichte massiv erhöht, ohne dass die Kostenentwicklung gedämpft wurde.
Kritiker sagen, die Kosten steigen, weil der Leistungskatalog der OKP laufend erweitert wird.
Wer das KVG kennt, weiss, dass die Kosten systembedingt steigen müssen. Wir haben das Vertrauensprinzip und sind offen für Innovation. Kommt ein wirksames Medikament gegen eine bislang unheilbare Krankheit – etwa Alzheimer – auf den Markt, muss es in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Medizinischer Fortschritt ist erwünscht, aber er kostet.
Wollen Sie damit sagen, wir hätten kein Kostenproblem?
Die entscheidende Frage lautet: Können wir uns unser Gesundheitswesen leisten – und finanzieren wir es richtig? Grundsätzlich können wir es uns leisten. Dank Wirtschaftswachstum verfügen wir über genügend Mittel, um auch ein überproportionales Wachstum der Gesundheitskosten zu tragen.
Ist das wirklich so einfach?
Die durchschnittliche Belastung der Haushalte durch die Grundversicherungsprämie beträgt knapp 7 Prozent. Gleichzeitig spart der durchschnittliche Haushalt 18 Prozent pro Jahr. Bei der Finanzierung gäbe es allerdings schon Verbesserungsbedarf, beispielsweise könnte man die Kostenbeteiligungen geschickter ausgestalten.
Ist in einem regulierten Markt mit Vertragszwang und eingeschränktem Wettbewerb nicht eine gewisse Kostenkontrolle nötig?
Kostenkontrollen gab es schon vor der heutigen Regulierungsdichte. Medikamentenpreise werden international verglichen, bei Arzthonoraren liegt die Verantwortung bei den Tarifpartnern. Man darf Regulierung nicht ins Unendliche treiben. Es wird immer einzelne Akteure geben, die ein System ausnutzen. Eine Gesetzgebung, die auf Einzelfällen oder schwarzen Schafen basiert, führt jedoch selten zu besseren Lösungen – meist nur zu mehr Bürokratie.