Im Sommer 2020 hat der Kanton Zug den damaligen Heilmittelinspektor freigestellt und anschliessend fristlos entlassen. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht inzwischen entschieden hat. Dies, nachdem er eine Arztpraxis inspizierte, obwohl ihm seine Vorgesetzten dies untersagt hatten. Als Reaktion auf die Entlassung erstattete der Verwaltungsmitarbeiter Anzeige gegen Regierung und Justiz. Er warf seinen Vorgesetzten vor, sie hätten die Praxis-Kontrolle verhindern wollen.
Die Anzeigen sind in der Zwischenzeit abgewiesen. Nur für den Ex-Heilmittelinspektor haben die Vorfälle ein juristisches Nachspiel, wie die «Zuger Zeitung» am Freitag berichtet. Die Staatsanwaltschaft hat ihm eine Geldstrafe von 23 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 840 Franken auferlegt. Der Grund: Er verletzte das Amtsgeheimnis, weil er unter anderem die Medien über die Vorkommnisse informierte. In diesen Dokumenten sind laut Zeitung die vollen Namen sämtlicher involvierten Personen sowie die bei der Inspektion festgestellten Mängel aufgeführt gewesen. Damit habe er eine Linie überschritten, die das Vertrauensverhältnis nachhaltend und dauernd erschüttert habe.
Machte Vorwürfe in den Medien publik
Bei der umstrittenen Inspektion hat man zwar Mängel festgestellt, etwa ein fehlendes Qualitätssicherungssystem für Arzneimittel, zu hohe Temperaturen oder Mängel bei der Sterilisation. Gemäss Gericht sind dem Heilmittelinspektor aber zahlreiche Möglichkeiten geboten worden, sich zu den Praxis-Inspektionen zu äussern und sein Handeln zu rechtfertigen. Doch der entlassene Verwaltungsmitarbeiter habe sich «nie aktiv um Klärung bemüht».