Das Behandlungsgebiet des Badener Gynäkologen Jürgen Schüttpelz ist breit. Hymen-Rekonstruktion, Schamhügelverkleinerung, Schamlippenkorrektur, Vaginalverengung oder Vergrösserung des G-Punktes: das alles bietet er seinen Patientinnen an.
Jürgen Schüttpelz ist der Chef des Instituts Elimed in Baden und preist sich als «erfahrenen Gynäkologen, geübten Ästhetik-Chirurg und Geburtshelfer» an. Elimed offeriert Gynäkologie und «ästhetische Medizin» unter einem Dach. Das heisst: Neben ärztlichen Sprechstunden auch ein ganzes Programm an Schönheitsbehandlungen.
Geschäftstüchtig: Ratenzahlung ist möglich
Für diese Behandlungen bietet das Institut auch gleich Finanzierungsmodelle mit Ratenzahlungen an. Denn: Solche Behandlungen müssen die Patientinnen selber zahlen, auch wenn sie ein Arzt durchführt.
So wie Jürgen Schüttpelz entdecken auch immer mehr andere Frauenärzte, dass Gynäkologie lukrativ mit Kosmetikbehandlungen kombiniert werden kann. Doch: Gehören Haarentfernungen, Falten-Kosmetik oder kosmetische Vaginaloperationen in eine Frauenarzt-Praxis?
Berufsethisch inakzeptabel?
Der Gesundheitsökonom Heinz Locher nahm im «Gesundheitstipp» deutlich Stellung zur Vermischung von ärztlichen Leistungen und Kosmetik: «Es ist berufsethisch inakzeptabel, dass ein Arzt bei einer Untersuchung ein kosmetisches Zusatzangebot schmackhaft machen will.»
Und trotzdem tun es viele: Beim Zürcher Gynäkologe Markus Gut von der Frauenarztpraxis am Stadelhofen können Frauen auch gleich eine Laserbehandlung zur Haarentfernung buchen. Das «Ready-for-Summer»-Paket mit Bein-Enthaarung kostet 500 Franken pro Sitzung. Das Paket «Eros» - ganzer Torso samt Intimzone – kommt auf 900 Franken. Es sind jeweils bis zu acht Sitzungen nötig. Der Gynäkologe kommt also auf einträgliche Zusatzeinnahmen in seiner Praxis.
«Wir möchten Ihnen und Ihrer Haut etwas Gutes tun»
Auch der Frutiger Frauenarzt Martin Lie-Staudenmaier hat neben seinen gynäkologischen Sprechstunden Enthaarungen, Anti-Age- und weitere Kosmetik-Behandlungen im Angebot, welche er ausdrücklich seinen Patientinnen anpreist: «Wir möchten Ihnen in unserem eigenen Kosmetik- und Pflegestudio die Gelegenheit geben, sich und Ihrer Haut etwas Gutes zu tun», heisst es auf seiner Website im Internet.
Die Praxis Avarimed in Opfikon kombiniert ebenfalls Gynäkologie und Kosmetik unter einem Dach: Zwei Frauen- und drei Hautärztinnen bieten gleichzeitig ärztliche und medizinisch-kosmetische Leistungen.
Immer mehr Gynäkologen nehmen Laser-Kurse
Schliesslich wirbt auch der Surseer Frauenarzt Stephan Probst für kosmetische Eingriffe: Akne-Narben weniger sichtbar machen, Schwangerschaftsstreifen verkleinern, Hautflecken entfernen und Hautstraffungen, das alles gehöre zu seinen Fachgebieten. Stephan Probst ist denn auch tatsächlich Facharzt für medizinische Lasertherapien. Und er ist auch Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML).
Ärzte dürfen zwar auch ohne solche Kurse oder einen Facharzt-Titel Laserbehandlungen anbieten. Trotzdem stellt die SGML fest, dass immer mehr Gynäkologen an den Kursen der Gesellschaft teilnehmen.
Neue Vorschriften für Laserbehandlungen
Die Zahl der Frauen, die von ihrem Arzt Laserbehandlungen zu kosmetischen Zwecken wünschen, dürfte nämlich zunehmen. Der Bund hat vor einem halben Jahr neue Vorschriften für die Anwendung solcher Geräte eingeführt.
Seither ist es verboten, Permanent-Make up und Tätowierungen mit Blitzlampen, also mit so genanntem Intense-Pulse-Light, zu entfernen. Diese Geräte sind veraltet und lassen die Haut vernarben. Sie kamen vor allem in kleineren Kosmetikstudios zum Einsatz.
Heikle Leberflecken-Entfernungen sind verboten
Auch Leberflecken dürfen nicht mehr mit Laserstrahlen oder mit Blitzlampen entfernt werden. Sie müssen operiert werden. Damit will der Bund verhindern, dass sich die Diagnose oder die Behandlung von Hautkrebserkrankungen verzögert, weil Muttermale und Pigmentstörungen von medizinischen Laien entfernt werden.
Ab 2024 erfolgt eine weitere Verschärfung: Zwölf Behandlungen, darunter auch Narben-, Falten-, Haar- und Fettpolster-Entfernungen dürfen nur noch mit einem Sachkundenachweis durchgeführt werden.