Fall Urwyler: Insel Gruppe verzichtet auf Rekurs

Trotzdem will das Spital die ehemalige Oberärztin definitiv nicht mehr einstellen. Der Grund: «Unübliche Bedingungen» der Ex-Angestellten.

, 29. August 2018 um 11:39
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Der «Fall Urwyler» scheint sich nach einem mehrjährigen juristischen Hickhack dem Ende zu nähern. Wie die Insel Gruppe meldet, will sie das Urteil des Berner Obergericht akzeptieren und nicht an die nächste Instanz weiterziehen: «Dies im Bestreben darum, die Situation im Sinne aller Beteiligten in absehbarer Zeit zu bereinigen», so die Mitteilung.
Das Obergericht des Kantons Bern hatte im Juli befunden, dass die Kündigung der Oberärztin Natalie Urwyler im Juni 2014 aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht hätte erfolgen dürfen. «Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wie sie der Insel Gruppe vorgeworfen worden war, stellte das Gericht nicht fest», kommentiert das Unternehmen nun.

«Forderung nach personellen Veränderungen»

Allerdings hatte das Obergericht bemerkt, dass das «gestörte Vertrauensverhältnis» – ein Hauptgrund der Trennung – die Folge einer von Urwyler eingereichten Diskriminierungsbeschwerde war.
Der entscheidende Punkt: Das Obergericht hatte die Forderung der Ärztin nach Wiedereinstellung unterstützt. 
Was heisst das nun? Man habe in der Folge «vergeblich den Dialog mit Natalie Urwyler» gesucht, so die Insel Gruppe nun: «Die Mitarbeiterin knüpfte die Aufnahme von Gesprächen an zahlreiche und unübliche Bedingungen, die deutlich über ihre Weiterbeschäftigung hinausgehen und unverhältnismässig sind: Neben der Forderung nach personellen Veränderungen in der Klinikleitung verlangt Natalie Urwyler auch für sich selber die Beförderung in dieses Gremium.» 

Was kostet das?

Die vom Gericht geforderte Weiterbeschäftigung werde dadurch stark erschwert: «Solch weitgehende Forderungen einer Einzelperson kann und will die Insel Gruppe nicht erfüllen.» Das Vorgehen bestätige aber die Auffassung, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. 
Nun sei man in dieser Situation bestrebt, eine gesetzeskonforme Lösung zu finden. 
Was wohl auch bedeutet: Jetzt geht es ums Geld. In den Prozessen vor dem Gericht Bern-Mittelland und dann vor Obergericht war auf eine Streitsumme von 465 000 Franken befunden worden; so hoch wurde der Lohnausfall von Urwyler beziffert. Hinzu kommt eine Parteientschädigung.
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