Die Spitalleitung des Zürcher Unispitals (USZ) hat den in der «Whistleblower–Affäre» involvierten und beurlaubten Klinikdirektor der Herzchirurgie seines Amtes enthoben. Francesco Maisano darf somit nicht mehr auf das administrative System des Spitals zugreifen, wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag publik macht.
Der Grund: Er soll auf Daten im System zugegriffen und sie verändert haben. Zudem darf er Mitarbeitenden des USZ ab sofort keine Anweisungen mehr geben. Entlassen ist er damit aber nicht; die «Einstellung im Amt» dauert bis zum Abschluss der Abklärung der Universität Zürich (UZH) betreffend die Lauterkeit. Der Sprecher von Maisano sagt, der Klinikdirektor werde die Verfügung anfechten. Er bezeichnet die Vorwürfe gegenüber der Zeitung als «haltlose Spekulationen.»
Unispital wendet sich an die Mitarbeitenden
Mit diesem Schritt sendet der Spitalrat des Unispitals unter der Leitung von Martin Waser ein falsches Signal und verleiht der medialen Vorverurteilung von Maisano mehr Gewicht. Mit keinem Wort erwähnt der «Tages-Anzeiger» in seiner Berichterstattung etwa, dass der grösste Zuweiser des USZ seit Jahren
nicht mehr mit dem «Whistleblower» zusammenarbeiten möchte, weil sie diesen für offensichtlich unfähig hält
(mehr auch hier). Viele Ärzte, Mitarbeitende und Kollegen aus der ganzen Welt stehen hinter dem Klinikdirektor, wie Medinside berichtete.
Das Unispital stellt derzeit laut internen Quellen eine «erhebliche Unruhe und erschwerte Arbeitsbedingungen» in der Klinik für Herzchirurgie fest. Ob die überstürzt wirkende Amtsenthebung des Klinikdirektors hier nun helfen mag, ist fraglich. Statt die gemäss USZ «für alle Mitarbeitenden anspruchsvolle und belastende Situation» zu beruhigen, erinnert die Unispital-Leitung in einem Schreiben, dass die Weitergabe von Interna die Treuepflicht und gegebenenfalls auch das Amtsgeheimnis verletze. Dies könne eine Straftat darstellen, steht im Schreiben, das von Jürg Hodler, Paul R. Vogt und Donat R. Spahn unterzeichnet wurde. Und abfällige Meinungsäusserungen oder Kommentare könnten als Mobbing qualifiziert werden. Diese nicht tolerierbare Verhaltensweisen könnten im Einzelfall auch personalrechtliche Konsequenzen haben, wird der besorgten Belegschaft angedroht.
Offenbar scheint sich das USZ selbst nicht an das zu halten, was es von den Mitarbeitenden per Dekret verlangt. Denn noch am selben Tag macht der «Tages-Anzeiger» die gegen Francesco Maisano gerichtete Verfügung öffentlich.