Auch die
Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie stellt sich hinter die «Choosing Wisely»-Idee respektive hinter die
«Smarter Medicine»-Initiative. Dabei wählten die Gastroenterologen einen effizienten Weg, um eine Liste jener Behandlungen zu schaffen, von denen man mangels Nutzen möglichst absehen sollte: Der Vorstand der SGG prüfte die Liste der amerikanischen Gastroenterologie-Gesellschaft – und taxierte sie als für Schweiz für vollumfänglich anwendbar und vernünftig. Die entsprechende «Top 5»-Liste wurde nun in der
SAEZ veröffentlicht.
Es gehe dabei nicht um Verbote, sondern um eine offene Diskussion zum Thema Überversorgung zu führen. Mit ihren Vorschlägen zum vernünftigen Umgang mit medizinischen Angeboten wolle die SGG auch einem Informationsbedürfnis entgegenkommen. Konkret aufgelistet wurden dabei diese fünf Massnahmen:
- Für die medikamentöse Behandlung der gastroösophagealen Refluxerkrankung sollte die säuresupprimierende Therapie (mit Protonenpumpenblockern oder Histamin-2-Rezeptorantagonisten) auf die niedrigste mögliche Dosierung eingestellt werden.
Wird die säuresupprimierenden Therapie reduziert oder abgesetzt, so bildet eine Verschlechterung der Refluxsymptomatik das Hauptrisiko. Die Notwendigkeit und die Dosis einer Erhaltungstherapie hängt also eher von Fragen der Lebensqualität als von Idee und Ausmass der Krankheitskontrolle ab.
- Falls eine Kolonoskopie von hoher Qualität bei Patienten mit durchschnittlichem Karzinomrisiko keine Hinweise für eine Neoplasie ergab, sollte die nächste Screeninguntersuchung (unabhängig von der Methode) frühestens nach 10 Jahren erfolgen.
Die Screening-Kolonoskopie alle zehn Jahre ab 50 ist das empfohlene Intervall für Erwachsene ohne erhöhtes Kolonkarzinomrisiko. Studien belegen ein niedriges Risiko für ein Intervallkarzinom im Zeitraum von 10 Jahren nach einem Screening von hoher Qualität.
- Bei Patienten, bei denen bei einer Kolonoskopie von hoher Qualität nur ein oder zwei kleine adenomatöse Polypen ohne hochgradige Dysplasie vollständig entfernt wurden, sollte eine Verlaufskolonoskopie nicht vor 5 Jahren durchgeführt werden.
Das Intervall für eine endoskopische Verlaufsüberwachung sollte auf Basis der Ergebnisse der vorangegangenen Screeningkolonoskopie von hoher Qualität festgelegt werden. Evidenzbasierte Guidelines empfehlen bei Patienten mit ein oder zwei kleinen adenomatösen Polypen mit low grade Dysplasie ein Kontrollintervall von 5 bis 10 Jahren. Das genaue Festlegen des Verlaufsintervalls sollte sich auf weitere klinische Kriterien stützen – etwa die Ergebnisse früherer Kolonoskopien, Familienanamnese oder das Urteil des behandelnden Arztes.
- Bei Patienten mit diagnostiziertem Barrett-Ösophagus, bei dem auch in der zweiten Endoskopie histologisch keine Dysplasien festgestellt wurden, sollte die nächste endoskopische Verlaufskontrolle frühestens nach 3 Jahren erfolgen.
Weil das Karzinomrisiko hier niedrig ist, sei es angemessen, den Ösophagus zum Ausschluss von Dysplasien nicht enger als in einem 3-Jahres-Intervall zu untersuchen.
- Bei Patienten mit funktionellen Bauchschmerzen (Rom IV Kriterien) sollte eine Computertomographie des Abdomens nur dann wiederholt werden, wenn sich klinisch eine deutliche Veränderung der Beschwerden oder der Untersuchungsbefunde ergeben hat.
Ein Abdomen-CT gehört zu den Untersuchungen mit höherer Strahlenbelastung und entspricht einer 3-jährigen Exposition mit natürlicher Strahlung. Daher sollte ein Abdomen-CT nur gewählt werden, wenn relevante Befunde zu erwarten sind.