Arzt muss mehrere Tausend Franken Schmerzensgeld bezahlen

Ein Gynäkologe hat bei einer Patientin Brustkrebs «übersehen». Nun wurde er von einem Schweizer Gericht verurteilt.

, 16. Januar 2020 um 08:56
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Ein Frauenarzt aus Genf hat bei einer Patientin «kleine Knoten» in der Brust zu wenig überwacht. Die als virale Infektion diagnostizierte Beschwerden stellten sich später als Brustkrebs heraus, wie die französischsprachige Zeitung «20 Minutes» berichtet. 
Der Mediziner wurde jetzt deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60'000 Franken verurteilt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft verlangte sogar eine Strafe in der Höhe von 180'000 Franken. 
Er muss der Patientin Mitte 40 zudem 80'000 Franken Schmerzensgeld bezahlen, für den immateriell entstandenen Schaden.

Immer wieder Fälle von Schadenersatz

Ein medizinisches Gutachten kam zum Schluss, dass solche Knoten innerhalb von zwei bis drei Monaten überprüft werden müssten. Hätte der Frauenarzt dies getan, wäre der Krebs zu 90 Prozent entdeckt worden. 
Vor Gericht verteidigte sich der Arzt, die Patientin hätte ihm erneut von ihren Knoten erzählen können und sollen.
Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte auf Grund einer Sorgfaltspflichtverletzung verurteilt werden. Auch Spitäler. So hat erst vor kurzem ein Gericht das Kantonsspital Baden (KSB) zu einer Schadenersatzzahlung von 100’000 Franken verurteilt. Dies, weil nach einer unverdächtigen Untersuchung ein 49-jähriger Mann kurze Zeit später an der Bushaltestelle einen Herzinfarkt erlitt.
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