Arbeitslose Chirurgen fürchten um ihre Existenz

Selbständige Ärzte haben derzeit wenig Arbeit und damit wenig Einnahmen. Sind sie wirklich so arm dran?

, 8. April 2020 um 12:17
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Die Belegärzte leiden unter der Corona-Pandemie. Sie dürfen keine aufschiebbaren Untersuchungen und Eingriffe mehr machen. Bei einigen Chirurgen hat das zur Folge, dass sie derzeit null Einnahmen haben. Das bestätigt die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) gegenüber Medinside.

Kein «Corona-Erwerbsersatz» für Ärzte

Wohl gibt es einige selbständige Ärzte, die noch Notfallbehandlungen durchführen. Doch diese sind wenig einträglich. Denn es braucht zusätzliche aufwändige Hygienemassnahmen – das Honorar bleibt aber gleich. Trotz ihrer Einbussen haben Ärzte – und übrigens auch Zahnärzte – keinen Anspruch auf «Corona-Erwerbsersatz». Denn rein formell müssen sie ihre Praxis nicht schliessen.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) fürchtet, dass etliche ihrer Mitglieder durchs Netz fallen könnten. Deshalb fordert die SBV den Bundesrat dazu auf, dass auch Belegärzte einen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung erhalten. Zusätzlich soll der Bund die ungedeckten Betriebskosten während der Corona-Pandemie mit einem Krisenfonds entschädigen.

«Wir haben Kinderchirurgen in unseren Reihen, die sich existenzielle Sorgen machen»

Doch gib es tatsächlich Praxen, welche in der Existenz bedroht sind? «Ja», versichert Felix Reichlin vom SBV-Vorstand gegenüber Medinside. Besonders Fachärzte, die hauptsächlich ambulante Eingriffe vornehmen - etwa Kinderchirurgen oder Handchirurgen – erhalten viele Honorare nach dem Tarmed.
Dieser Tarif sei nicht kostendeckend, sagt Felix Reichlin. «Wenn nun zusätzlich Patienten ausbleiben, die Fixkosten aber weiter bestehen, sind die finanziellen Reserven schnell aufgebraucht.» Besonders stark betroffen sind die Kinderchirurgen: «Wir haben einige in unseren Reihen, die sich existenzielle Sorgen machen», sagt Felix Reichlin.

Nicht alle Belegärzte leben gut von hohen Honoraren

Die landläufige Meinung, dass Belegärzte sowieso gut verdienen und den vorübergehenden Patientenrückgang problemlos verkraften könnten, trifft laut Reichlin nicht auf alle zu. Aus dem Arzthonorar müssten auch die gesamten Praxisaufwendungen inklusive Löhne und Sozialleistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt werden, führt Reichlin an. Alle Belegärzte trügen ein unternehmerisches Risiko.
Reichlin rechnet damit, dass es nach der Corona-Krise einen gewissen Nachholbedarf bei jenen Eingriffen geben werde, welche die Patienten aufgeschoben haben. Jedoch könne nur ein Teil des Ausfalls kompensiert werden, ist bereits jetzt überzeugt. Denn: «Kein Arzt vermag während 24 Stunden am Tag qualitativ hochstehende Arbeit zu leisten.» Auch die Operationsräume und das Personal würden nach überstandener Covid-19-Krise einen Engpass bieten.
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