Die FMH und ihre Tarifpartner haben sich auf eine Neuregelung der Abrechnung von Notfallleistungen im Tardoc geeinigt, die im Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Vereinbarung soll die ambulante Notfallversorgung stärken und Rechtssicherheit schaffen, insbesondere für die Grundversorgung, so die
Mitteilung der Organisation für ambulante Arzttarife (OAAT) .
Ein erster Punkt der Einigung ist, dass Notfallpositionen unabhängig vom arbeitsrechtlichen Status sowohl selbstständig als auch unselbstständig tätigen Ärzten vergütet werden.
Zudem wurde der Begriff «Inkonvenienz» aus den Dringlichkeits- und Notfallpauschalen gestrichen. Permanencen dürfen während der regulären Öffnungszeiten tagsüber keine Dringlichkeitspauschalen mehr abrechnen.
FMH-Präsidentin
Yvonne Gilli begrüsst die Lösung: «Die neue Regelung bringt die dringend benötigte Rechtssicherheit für die Ärzteschaft und stärkt die ambulante Notfallversorgung nachhaltig», sagt sie in einer
Mitteilung der FMH.Das Wichtigste:
- Notfallpauschalen dürfen jederzeit abgerechnet werden, sofern die tarifliche Definition eines Notfalls erfüllt ist. Das gilt auch für angestellte Ärzte in haus- und kinderärztlichen Praxen
- Permanencen dürfen während der regulären Öffnungszeiten tagsüber keine Dringlichkeitspauschalen mehr abrechnen: Sie können die Pauschalen unter der Woche bis 19 Uhr und am Samstag bis 12 Uhr nicht verrechnen.
- Für Dringlichkeit nach 19 Uhr und an Wochenenden gibt es keine Einschränkungen. Gesundheitsfachpersonen entscheiden vor der Behandlung, ob ein Notfall oder eine Dringlichkeit vorliegt.
Tariflösung
Die Einigung basiert auf einer präzisierenden Anpassung des Tardoc-Unterkapitels AA.30 «Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis», die von der OAAT ausgearbeitet wurde. Die OAAT hat die Lösung heute verabschiedet und legt sie nun dem Bundesrat zur Genehmigung vor.
Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergab sich nach einem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2024, das Unsicherheiten in der Anwendung der Notfalltarife verursachte. Danach fanden Gespräche zwischen den Tarifpartnern und dem Bundesamt für Gesundheit statt, um eine Lösung zu erarbeiten.
In einem LinkedIn-Beitrag zeigt sich der Haus- und Kinderärzte-Verband MFE erfreut: «Wir sind froh, für den Grossteil unserer Mitglieder damit mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit der Abrechnung von Not- und dringlichen Fällen.»
Die Vereinbarung von
FMH, Mfe und Prio.swiss vom Dezember 2024 hinsichtlich der Notfallpauschalen gilt auch im Jahr 2025. Damals wurde vereinbart, dass das arbeitsrechtliche Verhältnis (selbständig vs. unselbständig) keinen Einfluss auf die Abrechenbarkeit der Notfallpositionen haben soll.