Das
Kantonsspital Aarau als grösstes Spital im Mittelland mit vielen Fachdisziplinen, ist auf sehr gut qualifiziertes Personal angewiesen. Damit der Fachkräftemangel durch mehr ausgebildete Fachkräfte ausgeglichen werden kann, benötigt es als effektive Massnahme und Anreiz Ausbildungsplätze mit existenzsicherndem Lohn.
Das Kantonsspital hat sich entschieden, marktgerechte Löhne für HF-Studierende zu entrichten. Agnes Martin ist Leiterin Berufsbildung Pflege am KSA.
Frau Martin, was hat die KSA AG bewogen, trotz momentanem finanziellem Engpass diesen Weg einzuschlagen?
Das Kantonsspital fördert und investiert gezielt in die Karriereplanung von Mitarbeitenden. Mit dem Wissen der prekären Lage des Fachkräftemangels, zeigt das Konatonsspital Innovation, mehr Pflegefachpersonen auszubilden und langfristig die finanziellen Ausgaben durch gut ausgebildete Fachkräfte wieder zu sichern. Selbstverständlich wird diese Strategie dem nachhaltigen Nutzen unseren Patientinnen und Patienten dienen.
Welche Zielgruppe von Pflege-HF-Studierenden sprechen Sie an?
Die Empfehlung im
Obsan-Bericht empfiehlt unter anderen Massnahmen im Kapitel 11.1.3 '
Gewinnen von Berufsumsteigenden und Wiedereinsteigenden': Diese Zielgruppe, die sogenannten Quereinsteigenden, Bsp. Fachpersonen Gesundheit und andere Personen ab dem Alter von 25 und 30 Jahren, sollte ein Umstieg in den Pflegeberuf möglich werden.
Welche Lohnmodelle bieten Sie an?
Das Kantonsspital bietet insgesamt vier Lohnmodelle an:
- Das Lohnmodell 1, ist das herkömmliche Modell, das von der höheren Fachschule Gesundheit & Soziales (HFGS; Kanton Aargau) empfohlen wird.
- Das Lohnmodell 2, ist für ausgebildete FaGe mit einem halben Jahr Berufserfahrung, diese erhalten den halben FaGe-Lohn während der gesamten Studienzeit.
- Das Lohnmodell 3, der monatliche ausbezahlte Lohn beträgt Fr. 2800.- für >25 Jahren
- Das Lohnmodell 4, der monatliche ausbezahlte Lohn beträgt Fr. 4000.- >30 Jahren
Auf was haben Sie bei der Konzeption dieser Lohnmodelle geachtet?
Es gibt verschiedene Punkte, die zur Bearbeitung der verschiedenen Lohnmodelle berücksichtigt werden musste. Ein zeitgemässes Anstellungsmodell sollte für alle interessierten Personen möglich sein, eine Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann existenzsichernd zu absolvieren. Dabei wählen die Studierenden ein Lohn-Modell während der Studienzeit aus und übernehmen die Verantwortung für Rückzahlungspflicht und Bindung nach dem erfolgreichen Absolvieren des Studiums Pflege. Für das Kantonsspital sollte ebenfalls sichergestellt sein, dass die Ausbildungszuschläge bei einem allfälligen Studien-Abbruch zurückgefordert werden können. Selbstverständlich soll das Image als innovativer und attraktiver Ausbildungspartner gestärkt werden.
Auf welche Bedingung lassen sich Studierende ein, wenn sie sich für ein Lohnmodell 2 bis 4 entscheiden?
Studierende, die bereits die Ausbildung als Fachperson Gesundheit mit EFZ absolviert haben, wird die Berufserfahrung und somit die Arbeitsleistung die sie mitbringen, berücksichtigt. An diese Zielgruppe ( Lohnmodell 2), werden keine Bedingungen geknüpft. Für die Lohnmodelle 3 und 4 wird der höher entrichtete Lohn, im Vergleich zum empfohlenen Studium-Lohn, als Ausbildungszulage ausbezahlt. Diese Ausbildungszulage wird berechnet und mit einer Verpflichtungszeit nach der Studienzeit beglichen. Die Zulagen sind nicht sozialversicherungspflichtig und geben keine Probleme bei einem unverhofften Abbruch des Studienganges, mit einer Rückforderung von bereits versteuertem Einkommen, welches rückwirkend um den Rückforderungsbetrag reduziert würde.
Warum nur HF-Studierende und nicht FH- Studierende?
FH-Studierende haben keine direkte Anstellung während dem Vollzeitstudiengang im Kantonsspital, sondern sind in den Fachhochschulen immatrikuliert. Die Studierenden arbeiten nur wenige Wochen in einem Praxismodul bei uns. Das Lohnmodell mit Ausbildungszulage und Verpflichtungszeit kann daher nicht angewendet werden. Dagegen gibt es bereits den Teilzeitstudiengang für FH-Studierende mit Vorbildung FaGe. Diese Zielgruppe, die während der Studienzeit im Kantonsspital angestellt sind, können wir einen gut bezahlten Lohn entrichten.