«Chefarzt warnt vor Zweiklassenmedizin». Der Titel zu einem Artikel im
«Blick» irritiert. Eine Zweiklassenmedizin haben wir in der Schweiz schon längst. Wer sich eine Spitalkostenzusatzversicherung halbprivat oder privat leistet, kann - oder sollte wenigstens - mit besseren Leistungen rechnen können.
Doch Roger von Moos, Chefonkologe am Kantonsspital Graubünden, spricht von einer anderen Art von Zweiklassenmedizin: jener innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Car-T-Zelltherapie
Hintergrund ist der tragische Fall von Riebli-Föhn, der im letzten Jahr für Aufsehen sorgte. Dem Krebspatienten wurde im Frühling 2020 eine Car-T-Zelltherapie verschrieben. Seit Anfang 2020 wird diese über die OKP abgedeckt.
Doch die Krankenkasse SLKK verweigerte die Übernahme der Kosten und ging mit dem todkranken Patienten durch alle Gerichtsinstanzen bis vors Bundesgericht - und verlor. Der Patient verstarb, weil die Behandlung wegen der gerichtlichen Verzögerung zu spät in Angriff genommen werden konnte.
Der Fall Riebli-Föhn mag speziell sein, weil die verordnete Therapie auf der Spezialitätenliste war. Doch ein Drittel der Medikamente, die aktuell gegen Krebs verordnet werden müssen, steht laut «Blick» nicht auf der Liste. Sei es, weil das Medikament erst für eine andere Krebsart zugelassen ist, sei es, weil sich das BAG und der Hersteller nicht auf einen Preis zu einigen vermochten.
Den Krankenkassen ausgeliefert
Für diesen Off-Label-Bereich sind die Patienten dem Krankenversicherer ausgeliefert. «Gut möglich, dass von zwei Frauen mit der gleichen Brustkrebsdiagnose die eine das Medikament bezahlt bekommt, die andere aber nicht», schreibt das Ringier-Blatt.
Das ist es, was der Chefarzt mit Zweiklassenmedizin meint. Mit der neuen Krankenversicherungsverordnung sollte zwar diese Ungleichbehandlung aus der Welt geschafft werden. «So soll es keine Rolle mehr spielen, bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist – innovative Medikamente, die Leben retten, sollen allen offenstehen.»
So soll mit der Revision die Zugangsgerechtigkeit verbessert, die Qualität erhöht und die Bürokratie abgebaut werden. «Keines dieser Ziele wurde erreicht», sagt Chefonkologe Roger von Moos im «Blick». «Jetzt ist es eine reine Sparvorlage, die die Versorgungssicherheit gefährdet und die Rechte der Patienten massiv beschneidet.»