Concordia einigt sich mit Regionalspitälern

Die Zürcher Spitäler konnten laut Concordia nicht ausweisen, worin sich der Mehrwert für Zusatzversicherte manifestiert.

, 23. April 2024 um 10:25
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Das Spital Uster gehört zu jenen acht Zürcher Spitälern, in denen die Krankenkasse Concordia die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten während neun Monaten nicht mehr vergütete.
Laut war der Aufschrei nördlich des Zürichsees, als der Krankenversicherer Concordia acht Zürcher Spitäler wissen liess, ab dem 17. Juli 2023 die Leistungen für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr zu vergüten. Sie könnten nur noch mit Leistungen aus der Grundversicherung behandelt werden. Medinside berichtete hier und hier darüber.
Nun, neun Monate später, kommuniziert Concordia auf seiner Website, eine vertragliche Lösung mit den Zürcher Spitälern gefunden zu haben. Es handelt sich um die Spitäler Affoltern, Bülach, Limmattal, Männedorf, See-Spital, Uster, Wetzikon und Zollikerberg.
Gegenüber der «Luzerner Zeitung» erklärt Concordia-Chef Nikolai Dittli, die Verhandlungen seien stets im Interesse der Versicherten geführt worden. Viele hätten «Verständnis für unseren Einsatz für mehr Tariftransparenz» gezeigt.

Fehlende Mehrleistung

Dabei sei es auch nie um medizinische Leistungen gegangen, sondern nur um Mehrleistungen für Zusatzversicherte; wobei die Spitäler laut Dittli «trotz wiederholter Aufforderungen nicht klar darlegen können, welchen Mehrwert sie den Concordia-Versicherten bieten».
Der Streit zwischen Concordia – und auch CSS – und diversen Spitälern erscheint in den Medien oft als beispielhaft für den verfahrenen Kampf gegen steigende Gesundheitskosten. Doch hier geht es um Zusatzversicherungen – nicht um die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
Folglich ist die Finanzmarktaufsicht (Finma) zuständig – welche auch die Versicherungen überwacht –, nicht das Bundesamt für Gesundheit. Finma wie auch der Preisüberwacher kritisieren seit Jahren die undurchsichtige Praxis bei den Tarifverträgen der Spitalkostenzusatz-Versicherungen.
Da bleibt den Krankenversicherern oftmals gar keine andere Wahl, als die Leistungen für Halbprivat- und Privatpatienten nicht mehr zu vergüten. Dies umso mehr, als die Leistungen für Halbprivatversicherte häufig gar nicht besser sind als jene für Grundversicherte – einfach nur teurer.
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