Berufsverband ist nur halb zufrieden mit dem Bundesrat

Pflegefachpersonen können sich künftig besser auf ihre Dienstpläne verlassen: Das will der Bundesrat per Gesetz regeln.

, 25. Januar 2023 um 16:50
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Foto: Pixelio
Der Bundesrat will in einem neuen Gesetz die Arbeitsbedingungen in der Pflege regeln: Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen. Häufige kurzfristige und ungeplante Arbeitseinsätze sind für Pflegende sehr belastend und werden auch häufig als Grund genannt, den Pflegeberuf zu verlassen. Um die Planbarkeit zu erhöhen, sollen Dienstpläne künftig mindestens vier statt bisher zwei Wochen im Voraus festgelegt werden.

Lohnzuschlag bei kurzfristiger Änderung

Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Lohnzuschlag sein.
Das freut Sophie Ley, die Präsidentin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachpersonen (SBK), und dessen Geschäftsführerin Yvonne Ribi. Doch sie sind nicht mit allem einverstanden, was der Bundesrat plant, wie sie in einer Mitteilung schreiben.

Hier will SBK selber bestimmen

Die Regierung will die Spital-, Heim- und Spitexverbänden dazu verpflichten, für Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege die Empfehlungen für sogenannte Skill-Grade-Mixes auszuarbeiten. Diese bezeichnen die optimale Zusammensetzung von Pflegeteams aus Personen mit verschiedenen Kompetenzen, Erfahrungen und Bildungsabschlüssen.
Der SBK will jedoch den optimalen Skill-Grade-Mix selbst definieren und dies nicht den Verbänden überlassen, wie es der Bundesrat vorschlägt. Nur so könne der optimale Mix mit einem genügend hohen Anteil an gut ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachpersonen erzielt werden, findet der Berufsverband.

Es muss schneller gehen

Auch mit dem Zeitplan des Bundesrates ist der SBK nicht einverstanden. Es müsse schneller vorwärtsgehen, und die Kantone müssten in der Zwischenzeit mit Sofortmassnahmen den anhaltenden «Pflexit», den Ausstieg der Pflegenden aus dem Beruf, zu stoppen.

Nun werden APN anerkannt

Erfreut ist der SBK darüber, dass demnächst eine alte Forderung des Verbands verwirklicht wird: Der Masterabschluss Pflege wird im Gesundheitsberufegesetz einheitlich geregelt. Mit der Aufwertung der Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurses APN) könne die Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt werden, schreibt der SBK.

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