Zum Selbstschutz? Videoüberwachung in der Arztpraxis

Ein Gynäkologe in Neuenburg lässt bei Intimuntersuchungen die Vorgänge im Behandlungsraum aufnehmen. Das ist völlig legal.

, 28. Juni 2017 um 08:34
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Zwei Patientinnen warfen einem Frauenarzt im Kanton Neuenburg sexuelle Missgriffe und Fehlverhalten vor. Einen Fall konnte der Gynäkologe aussergerichtlich ausräumen, doch die Vorwürfe der anderen Patientin dürften diesen Herbst vor Gericht behandelt werden.
In dieser Situation installierte der Mediziner eine Videoanlage in seinem Behandlungsraum – zum eigenen Schutz, so die Erklärung. Wie das welsche Radio RTS recherchierte, will er damit in Zukunft jedes Missverständnis vermeiden und notfalls klarstellen können, weshalb er gewisse Handlungen durchführt.

Nicht bewilligungspflichtig

Die Neuenburger Gesundheitsdirektion ist informiert – und toleriert die Überwachung. Denn: Man habe keine Massnahme, so etwas zu unterbinden, so ein Amtssprecher. Eine Videoüberwachung in privaten Räumen sei gar nicht bewilligungspflichtig. Solange die Patientinnen im Voraus informiert werden – und dies scheint hier der Fall zu sein –, ist die Sache also völlig legal.
Dennoch gibt es warnende Stimmen. Solche Aufnahmen hätten keinen Platz in einer Arztpraxis, sagte Mauro Walter Gusmini, der Präsident der kantonalen Ärztegesellschaft SMN – und er befürchtet, dass hier eine gefährliche Bresche geschlagen werde.


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