Zürich: «Lex Hirslanden» abgelehnt

Der Zürcher Kantonsrat hat den Antrag, Abgaben von Spitälern wie der Klinik Hirslanden im Gesetz festzuschreiben, abgelehnt. Die SP lässt nicht locker und prüft eine Volksinitiative.

, 10. April 2017 um 16:46
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Die grossen Krankenversicherer, die Mehrheit der Zürcher Spitäler, Privatkliniken und Belegärzte können vorerst aufatmen: Der Zürcher Kantonsrat hat sich mit 100 zu 65 Stimmen bei vier Enthaltungen dagegen ausgesprochen, Abgaben von Spitälern im Gesetz festzuschreiben, die mehrheitlich Zusatzversicherte behandeln. 
Getroffen hätte die Spitalsteuer besonders die Privatklinik Hirslanden. Sie steht auf der kantonalen Spitalliste. Im Gegensatz zu den anderen Spitälern auf der Liste hat sie einen hohen Anteil Zusatzversicherter. Er beträgt rund 75 Prozent. Gemäss SP-Kantonsrat Thomas Marthaler liegt der durchschnittliche Anteil im Kanton bei 26 Prozent. 

Finanzpolitische Massnahme

Für Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) handelte es sich bei diesem Antrag um eine finanzpolitische Massnahme, nicht um eine gesundheitspolitische. Er wollte während fünf Jahren je rund 40 Millionen Franken vom Gewinn der Klinik Hirslanden abschöpfen. Sein Ziel war es nicht, die Klinik dazu zu bringen, ihren Patienten-Mix zu verändern.
Und trotzdem: Die Grünen forderten in der Diskussion mehr Behandlungen von Grundversicherten oder die Streichung der Klinik Hirslanden von der Spitalliste. Die AL zeigte sich damit einverstanden.
FDP und SVP lehnten ab, was sie als neue Steuer ansahen. Astrid Furrer (FDP) verlangte einen neuen Vorschlag vom Regierungsrat.

SP prüft Initiative

CVP und Grüne kündigten eine Parlamentarische Initiative an, um eine bessere Lösung zu finden. Lorenz Schmid (CVP) sagte, denkbar sei, eine Klinik erst auf die Spitalliste zu nehmen, wenn sie 50 Prozent Behandlungen von Grundversicherten ausweisen könne.
Die SP behielt sich während der Eintretensdebatte vor, eine Volksinitiative zur «Lex Hirslanden» zu lancieren, wenn der Antrag des Regierungsrats bei der Abstimmung scheitern würde. Folgerichtig teilte die SP nach der Ablehnung der Gesetzesänderung mit, dass sie eine Initiative prüfe.
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