Wirtschaftlichkeits-Verfahren: Der Sheriff schiesst schärfer

Die Krankenversicherer gehen immer entschlossener gegen Praxen vor, die zuwenig wirtschaftlich erscheinen und womöglich «abzocken». Drei Anwälte zeigen auf, was geändert hat – und worauf nun zu achten ist.

, 22. März 2017 um 10:21
image
  • versicherer
  • praxis
  • santésuisse
  • überversorgung
  • wzw-verfahren
«Bei Wirtschaftlichkeitsverfahren weht ein schärferer Wind vonseiten der Krankenversicherer»: Mit dieser Feststellung beginnt ein Beitrag, den drei Rechtsanwälte in der «Schweizerischen Ärztezeitung» veröffentlicht haben. 
Diesen Trend spürt man bekanntlich vielerorts in der Branche, aber interessant wird der Artikel, weil er diesen Trend nun konkretisiert.
Die Verwaltungsrechtler Samuel Schweizer, Ralph Trümpler und Gregori Weder von der Kanzlei Poledna machen vor allem zwei Entwicklungen fest:

  • Höhere Summen. Erstens würden die von den Krankenversicherern von einzelnen Praxen geforderten Rückzahlungs-Summen immer höher.
  • Schneller vor Gericht. Zweitens schlagen die Krankenversicherer schneller und konsequenter den Rechtsweg ein. Dies im Gegensatz zu früheren Jahren, wo die «verdächtigen» Praxen ihre Wirtschaftlichkeit oft in einem Diskurs erläutern konnten, so dass man am Ende per Vergleich zu einer Lösung kam.

Das heisst: Wer heute aufs Radar eines Wirtschaftlichkeitsverfahrens gerät, sei sehr schnell mit einem Vergleichsvorschlag oder einer schiedsgerichtlichen Klage um relativ hohe Summen konfrontiert.


Und zwar, so die Erfahrung der Anwälte, seien davon nicht nur Ärzte betroffen, die seit Jahren in etwa gleich praktizieren – sondern auch neueröffnete Praxen. «Besonders Letzteres erstaunt», so der «Tribüne»-Beitrag.
Als Tendenz wird also festgemacht, dass die rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftsverfahren zwar dieselben sind, «hingegen sich die Methoden des Sheriffs zu ändern begonnen haben».

«…mit der gebotenen Vorsicht»

Dabei biete die Methode der Kassen durchaus oft Angriffsflächen – nur seien diese für Laien oft anspruchsvoll und nicht einfach erkennbar.
Und so endet der Beitrag in der SAEZ mit dem Satz: «Es ist den betroffenen Leistungserbringern aber auf jeden Fall zu raten, den geltend gemachten Rückforderungen von Beginn weg mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen und die Berechnungen sowie die daraus resultierenden Vergleichsvorschläge der Krankenversicherer im Detail zu überprüfen.»
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Gehälter von KVG-Managern «haben inakzeptable Höhen erreicht»

Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats kritisiert die hohen Gehälter einiger Krankenkassenmanagern und schlägt eine gesetzliche Deckelung vor.

image

Rückforderungen: Bundesgericht gibt weiterer Ärztin recht

Rund 20 Krankenversicherungen verlangten von einer Ärztin 135'000 Franken zurück. Das Bundesgericht fordert eine Neubeurteilung.

image

Swica zahlt wieder für Genfer Privatkliniken

Die anderen grossen Kassen haben sich bereits mit den Spitälern geeinigt. Nun hat auch die Swica wieder einen Vertrag für ihre Privat- und Halbprivatpatienten in drei Genfer Kliniken.

image

Viva Health: Von der Ausnahme zur Regel

Letztes Jahr konnte das neuartige Grundversicherungs-Angebot im Jurabogen die Prämien stabil halten – es war ein spannender Spezialfall. Und jetzt?

image

Assura reagiert auf gefährdete Screening-Programme

Assura lanciert ein Grundversicherungsmodell für Frauen, das gynäkologische Vorsorge sowie Brustkrebs-Screenings franchisefrei abdeckt.

image

CSS Gruppe: Nachfolge von Philomena Colatrella geklärt

Mirjam Bamberger heisst die neue CEO der CSS. Sie kommt von der AXA-Gruppe.

Vom gleichen Autor

image

Spital heilt, Oper glänzt – und beide kosten

Wir vergleichen das Kispi Zürich mit dem Opernhaus Zürich. Geht das? Durchaus. Denn beide haben dieselbe Aufgabe: zu funktionieren, wo Wirtschaftlichkeit an Grenzen stösst.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.