Wirtschaftlichkeits-Verfahren: Der Sheriff schiesst schärfer

Die Krankenversicherer gehen immer entschlossener gegen Praxen vor, die zuwenig wirtschaftlich erscheinen und womöglich «abzocken». Drei Anwälte zeigen auf, was geändert hat – und worauf nun zu achten ist.

, 22. März 2017 um 10:21
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«Bei Wirtschaftlichkeitsverfahren weht ein schärferer Wind vonseiten der Krankenversicherer»: Mit dieser Feststellung beginnt ein Beitrag, den drei Rechtsanwälte in der «Schweizerischen Ärztezeitung» veröffentlicht haben. 
Diesen Trend spürt man bekanntlich vielerorts in der Branche, aber interessant wird der Artikel, weil er diesen Trend nun konkretisiert.
Die Verwaltungsrechtler Samuel Schweizer, Ralph Trümpler und Gregori Weder von der Kanzlei Poledna machen vor allem zwei Entwicklungen fest:

  • Höhere Summen. Erstens würden die von den Krankenversicherern von einzelnen Praxen geforderten Rückzahlungs-Summen immer höher.
  • Schneller vor Gericht. Zweitens schlagen die Krankenversicherer schneller und konsequenter den Rechtsweg ein. Dies im Gegensatz zu früheren Jahren, wo die «verdächtigen» Praxen ihre Wirtschaftlichkeit oft in einem Diskurs erläutern konnten, so dass man am Ende per Vergleich zu einer Lösung kam.

Das heisst: Wer heute aufs Radar eines Wirtschaftlichkeitsverfahrens gerät, sei sehr schnell mit einem Vergleichsvorschlag oder einer schiedsgerichtlichen Klage um relativ hohe Summen konfrontiert.


Und zwar, so die Erfahrung der Anwälte, seien davon nicht nur Ärzte betroffen, die seit Jahren in etwa gleich praktizieren – sondern auch neueröffnete Praxen. «Besonders Letzteres erstaunt», so der «Tribüne»-Beitrag.
Als Tendenz wird also festgemacht, dass die rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftsverfahren zwar dieselben sind, «hingegen sich die Methoden des Sheriffs zu ändern begonnen haben».

«…mit der gebotenen Vorsicht»

Dabei biete die Methode der Kassen durchaus oft Angriffsflächen – nur seien diese für Laien oft anspruchsvoll und nicht einfach erkennbar.
Und so endet der Beitrag in der SAEZ mit dem Satz: «Es ist den betroffenen Leistungserbringern aber auf jeden Fall zu raten, den geltend gemachten Rückforderungen von Beginn weg mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen und die Berechnungen sowie die daraus resultierenden Vergleichsvorschläge der Krankenversicherer im Detail zu überprüfen.»
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