«Ein Mensch ist dann tot, wenn der Hirntod eintritt»

«Einen toten Patienten auf der Intensivstation zu behandeln, macht keinen Sinn», sagt Kispi-Oberarzt Bernhard Frey zum Fall des 12-jährigen hirntoten Archie.

, 7. August 2022 um 19:50
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Das Schicksal des 12-jährigen Archie, dem am Samstag im Royal London Hospital nach Monaten im Koma die Geräte abgeschaltet wurden, lässt auch die Schweizer Öffentlichkeit nicht kalt. Die Sonntags-Zeitung ging der Frage nach, ob ein Fall Archie auch in der Schweiz möglich wäre.
Der Bub gilt seit April als hirntot, nachdem er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Seine Eltern wollten mit allen juristischen Mitteln verhindern, dass die Geräte abgestellt würden. Doch weder das High Court, das Supreme Court noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg  unterstützten das Ansinnen der verzweifelten Angehörigen.

«Tot ist man, wenn der Hirntod eintritt»

Bernhard Frey ist Oberarzt am Kinderspital in Zürich (Kispi). Für ihn ist die rechtliche Situation in der Schweiz klar: «Gemäss Transplantationsgesetz ist ein Mensch dann tot, wenn der Hirntod eintritt», erklärt er der Sonntags-Zeitung.
Bei solchen Patienten würden Beatmungsmaschinen abgestellt, weil eine weitere Behandlung sinnlos sei. «Einen toten Patienten auf der Intensivstation zu behandeln, macht keinen Sinn.»

Wie sagt man es den Eltern

Aber da sind noch die Eltern. Sie verstehen nicht, dass das Kind tot ist, wenn sein Herz schlägt, einen Blutdruck hat und eine rosige Gesichtsfarbe aufweist. «Aber es ist ein toter Körper, den man da weiter beatmet», sagt Frey. Eltern bräuchten etwas Zeit, um von ihrem Kind Abschied zu nehmen.
Jürg Caspar Streuli ist Leitender Arzt und Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Ostschweizer Kinderspital. Er betreut im Jahr etwa fünf hirntote Kinder. Dass die lebensverlängernden Geräte gegen den Willen der Eltern abgestellt würden, komme zum Glück fast nie vor, sagt er der Sonntags-Zeitung. Man müsse aber den Eltern klar die Grenzen aufzeigen, wo der Schaden des Kindes eine Linie überschreitet, die das Leiden des Kindes verlängert.
Und weiter sagt Streuli: Das Kindswohl dürfe «nicht als moralische Keule verstanden werden, um die medizinische Sicht durchzusetzen. Man müsse auch die Bedürfnisse und Hoffnungen der Eltern miteinbeziehen und respektieren.
  • spital
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