Vorwurf: Patientin geschlagen

Im Aargau standen ein Arzt und seine Patientin vor Gericht. Sie warfen sich gegenseitig Verfehlungen vor.

, 8. März 2019 um 07:56
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  • praxis
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Ein Arzt habe sie nicht untersuchen wollen, obwohl sie ihm sagte, dass etwas mit ihrem Körper nicht stimme. Deshalb sei sie noch einmal ins Behandlungszimmer zurückgegangen. Der Arzt habe sie daraufhin bedroht und geschlagen. Das erzählte eine Aargauer Patientin der Polizei. Der Beweis der Endfünfzigerin: Ein 9 mal 4 Zentimeter grosses Hämatom auf der rechten Brust.
Daraufhin verurteilte die Staatsanwaltschaft den 58-jährigen Arzt zu einer Busse von 500 Franken. Dieser zog den Strafbefehl weiter - und zeigte seinerseits die Patientin an. Nun kam es zum Doppelprozess. Auch vor Gericht herrschte gemäss der «Aargauer Zeitung» eine «feindselige Stimmung».
Was ist passiert ?
Die Frau habe gedroht, ihm wegen «schlechter Behandlung» einen schlechten Ruf einzubringen, sagte der Arzt. Dieser habe sie daraufhin am Kragen gepackt, sie hochgehoben, zur Tür geschleppt und auf die Brust gehauen, erwiderte die Patientin. Dabei sei das Hämatom entstanden.
Der Arzt bestritt dies - ebenso seine Ehefrau, von der er in Scheidung lebt, und die am Tag des Streits am Empfang der Praxis arbeitete.
Weil zwar das Hämatom die Schilderungen der Patientin, die Aussagen der Zeugin jedoch jene des Arztes stützte, sprach der Richter in Bad Zurzach beide frei. Es sei nicht abschliessend zu klären, was an jenem Tag in der Praxis vorgefallen sei.
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