Propaganda-Vorwurf: Regierung pfeift Privatspitäler zurück

In einem Brief ermahnen die Basler Gesundheitsdirektoren die Privatspitäler: Sie sollen im Abstimmungskampf zur geplanten Spitalfusion Zurückhaltung üben.

, 22. Januar 2019 um 09:00
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Die Basler Regierungsräte Lukas Engelberger und Thomas Weber haben sich in einem Brief an die Spitäler in den Kantonen Baselland und Baselstadt gewendet. Insbesondere an die Adresse der Privatspitäler, welche die geplante Fusion zwischen dem Unispital (USB) und dem Kantonsspital (KSBL) bekanntlich ablehnen.
Die Beeinflussung der Meinungsbildung für die Abstimmung vom 10. Februar sei «rechtlich unzulässig und zu unterlassen», steht im Schreiben. Im Fokus der beiden Gesundheitsdirektoren: vor allem Abstimmungsplakate, Flyer und Broschüren im Eingangsbereich der Basler Privatkliniken. 

Propaganda oder Information?

Weil auch diese Geld vom Kanton erhalten, nehmen sie laut der Regierung eine öffentliche Aufgabe wahr. Und das verpflichte zu politischer Neutralität. Zudem seien die Privatspitäler von der Spitalfusion nicht direkt betroffen, steht im Brief.
«Es ist aufdringlich, Patienten in einem Spital mit Propaganda zu konfrontieren», sagt Lukas Engelberger gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Er dementiert auch gleich den Vorwurf, dass das USB und das KSBL im Abstimmungskampf mitmischen. «Sie informieren, geben aber keine Wahlempfehlung ab.»

Regierungen verpassen einen Maulkorb

Hier zeigt sich auch, dass die Grenze zwischen Information und Propaganda nicht immer ganz eindeutig zu ziehen ist. Denn auch bei einer Info-Veranstaltungen in der Spital-Kantine des Unispitals Basel (USB) wurden bereits Flyer des Ja-Komitees verteilt.
Der Inhalt des Briefes stösst bei den Privatspitälern auf Unverständnis. Stephan Bachmann, der Präsident der Basler Privatspitäler-Vereinigungen, und der Verein «Nein zu den Staatsverträgen BS/BL» sprechen von «Maulkorb», den die Regierung den Privatkliniken verpassen möchte. Die Spitäler sehen sich als unmittelbar Betroffene, da sie im Falle einer Fusion im Zusammenhang mit der Vergabe von Leistungsaufträgen benachteiligt würden. 
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