Versichererverband lanciert Plattform für Medikamentenvergütung

Die Beurteilung von nicht kassenzulässigen Medikamenten soll für alle gleich sein. CSS, Helsana, Sanitas und KPT sowie die Swica bringen deshalb ein neues Bewertungstool.

, 24. August 2021 um 12:06
image
  • medikamente
  • curafutura
  • spezialitätenliste
  • off-label-use
Heute entscheidet jeder Krankenversicherer für sich, ob ein (noch) nicht kassenpflichtiges Arzneimittel vergütet werden soll. Dabei gilt es unter anderem, die Wirksamkeit, die Sicherheit sowie das «Kosten-Nutzen Verhältnis» zu überprüfen. Der Versichererverband Curafutura sieht bei diesem sogenannten «Off-Label-Use» allerdings Handlungsbedarf.  
Aus diesem Grund wollen die Curafutura-Mitglieder CSS, Helsana, Sanitas und KPT sowie die Swica ihre «Studienratings» konsolidieren und die Bewertungen auf einer gemeinsamen Plattform verfügbar halten. Diese Analyse sei «breit abgestützt» und eine «ausgewogene und objektive Bewertung» auf Basis klinischer wissenschaftlicher Publikationen gewährleistet, teilt der Verband am Dienstag mit.

Rascher Zugang zu neuen Medikamenten

Die neue Datenbank, die allen anderen interessierten Versicherern offen steht, soll dafür sorgen, dass die klinische Beurteilung «in einem bestimmten Kontext» für alle gleich ist. Damit will der Krankenkassenverband den gleichen Zugang für alle Patienten «optimieren», wie in der Mitteilung zu lesen steht. 
Die Einzelfallvergütung von Medikamenten ist gemäss Curafutura zwar nicht die Regel. Es sei jedoch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Patienten «so schnell wie möglich» Zugang zu neuen Behandlungen erhalten. In den letzten Jahren haben immer mehr Patienten von dieserr Möglichkeit der Einzelfallprüfung profitiert, zum Beispiel bei neuen Krebstherapien. Die Anzahl Gesuche ist zwischen 2017 und 2019 von 26 000 auf 38 000 gestiegen, davon werden 80 Prozent vergütet.

Vergütung im Einzelfall nur vorübergehend und ausnahmsweise

Darüber hinaus fordert Curafutura, dass die Krankenkassen das Recht erhalten, die Zulassung und die Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste zu beantragen. Dieses Recht liegt derzeit allein bei den Herstellern. Denn mitunter komme es vor, dass Arzneimittelhersteller davon absähen, die Zulassung und die Aufnahme in die Spezialitäten zu beantragen. So könne es für die Pharmaindustrie finanziell attraktiver sein, wenn ein Arzneimittel nicht automatisch, sondern von Fall zu Fall erstattet werde. Diese Strategie widerspricht dem Versichererverband zufolge aber der Absicht des Off-Label-Use. 

Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image
Gastbeitrag von Niklaus Meier und Katharina Blankart

Arzneimittelpreise: Das Swiss Drug Pricing Model könnte Klarheit schaffen

Ein neues Modell hilft, für neue Medikamente den angemessenen Preis zu ermitteln – und so den Verhandlungspartnern Orientierung zu bieten. Die Basis: Effizienz und Evidenz.

image

Pharmafirma streicht in Basel 150 Stellen

Das deutsche Pharma-Unternehmen Bayer baut an ihrem Standort in Basel 150 von rund 1000 Stellen ab. Nicht ganz überraschend.

image

Suizidkapsel ist kein Heilmittel

Swissmedic hat die Suizidkapsel Sarco einer ersten heilmittelrechtlichen Einschätzung unterzogen. Das Resultat ist wenig überraschend.

image

Soignez-moi-Gründer Boichat bringt Generikum-App

Die neue Website Genericum.ai zeigt an, welches Medikament am billigsten ist. Und sie legt Preiserhöhungen offen.

image

Keine Zulassung für Alzheimer-Medikament Lecanemab

Die Europäische Arzneimittelagentur will den Wirkstoff Lecanemab nicht zulassen. Die Nebenwirkungen seien grösser als der Nutzen.

image

Medikamenten-Mangel: Ärzte fordern europäische Strategie

In einer gemeinsamen Resolution verlangen die deutschsprachigen Ärzte-Gesellschaften, dass die Abwanderung der Heilmittel-Produktion nach Asien gebremst wird.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.