Unispital Basel: Operationen in der externen Praxis sorgen für Schlagzeilen

In der Praxis für künstliche Befruchtung des Basler Unispitals finden auch stationäre Eingriffe statt. Der Kanton hat nun eine aufsichtsrechtliche Untersuchung eingeleitet.

, 29. November 2021 um 07:00
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Das Universitätsspital Basel (USB) betreibt seit 2017 an der Vogesenstrasse 134 eine Praxis für künstliche Befruchtung. Der Standort ist für kleinere ambulante Eingriffe ausgerichtet. Seit März 2021 betreibt das USB dort zusätzlich einen externen Operationssaal für Nasen- und Mandeloperationen, wie das Magazin «Saldo» (Abo) vergangene Woche berichtete. Mehrere Spitalmitarbeitende störte das «Profitdenken» ihrer Arbeitgeberin und gelangten an das Konsumentenmagazin. 
Sie kritisieren die fehlende Zulassung und melden Sicherheitsbedenken an: Weder der Standort noch die spezifische Bezeichnung der Eingriffe sei auf der zurzeit gültigen Spitalliste zu finden. Und es fehlten für solche Eingriffe an Hals, Nase und Ohr die zwingend nötige Intensivpflegestation und das speziell ausgebildete Personal. Für die Narkose ist eine private Firma zuständig. Nach dem Eingriff werden die frisch operierten Patientinnen und Patienten mit dem Taxi ins Spital gefahren, über eine Seiteneinfahrt gelangen sie ins Unispitalgebäude.
Auch die «Basler Zeitung» hat inzwischen die Recherchen über die Operationen an der Vogesenstrasse aufgenommen. Das Basler Unispital begründet den externen Operationssaal gegenüber der BaZ mit den monatelangen Wartezeiten, die den Patienten erspart würden. Die medizinische Sicherheit sei garantiert. Eine Zulassungsbewilligung kann das Universitätsspital aber auf Anfrage der Zeitung nicht vorlegen.

Krankenkasse wollen allfällige Tarifverstösse bekämpfen

Das Basler Gesundheitsdepartement hat nach den Hinweisen des Konsumentenmagazins bereits eine aufsichtsrechtliche Abklärung gegen das Spital eingeleitet. Der Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger bestätigte die Untersuchung, wollte sich gegenüber der BaZ aber nicht weiter dazu äussern.
Auch die Krankenkassen stören sich am Vorgehen des Unispitals: Das Spital rechne zu unzulässigen Tarifen ab, mit dem eigenen, höchsten Spitaltarif aller Spitäler in der Region und nicht mit dem Tarif eines bewilligten Zweitspitals, so der Verdacht. Das USB verrechnet pro Eingriff den stationären Tarif von 5'016 Franken für eine Mandelent­fernung und 6'368 Franken für eine Operation der Nasenscheidewand. Das sind rund 500 Franken mehr. Wöchentlich werden dort drei bis sechs Patienten im Kopfbereich operiert.
Für die Krankenkassen widerspricht das bei anderen Spitälern nicht bekannte Vorgehen den gesetzlichen Vorgaben. Die CSS etwa droht dem Unispital mit «Schritten in Bezug auf Missbrauchsbekämpfung». Und die Sanitas teilte gegenüber dem Konsumentenmagazin «Saldo» mit, dass, sofern sich der Verdacht bestätige, sie gesetzliche und tarifarische Verstösse beanstanden würde. 

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