Wenig überraschend wurde im vergangenen November die Pflegeinitiative angenommen. Sie fordert – unter anderem – die finanzielle Besserstellung der Pflegeberufe. Diese Themen liegen heute hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Finanzierer und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, gemeinsam mit dem SECO, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Bundesamt für Justiz die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zu klären.
Jüngst titelte eine Zeitung: «Den Spitälern geht das Geld aus». Um ihre Infrastruktur erneuern zu können, müssten Spitäler im mehrjährigen Mittel einen EBITDA von 10 Prozent oder mehr erwirtschaften. Nur so können sie auch ihren Infrastruktur-Erneuerungsbedarf tragen und refinanzieren. Nur gelingt es den meisten Spitälern schon seit Jahren nicht, diese Marge zu erreichen. Nach den durch Corona entstandenen Schäden hat es auch die ökonomisch fitteren Häuser getroffen: Sie blieben auf Zusatzkosten sitzen; Corona-Schutzmassnahmen und laufend mehr bürokratische Anforderungen vor allen der Gesundheitsbehörden und Kassen erfordern zusätzliches Personal im Backoffice. Die Tarife hingegen, aus denen die Spitäler ihre Einnahmen generieren, stagnieren seit Jahren. Und Kassen, FINMA und der Bund werden nicht müde, mit Kostensenkungsprogrammen (Kostenziele, Kostendeckel, Globalbudget …) und Angriffen auf das Zusatzversicherungsgeschäft die Ertragsbasis der Häuser weiter nach unten zu schrauben.
Vor diesem Hintergrund darf man sehr gespannt sein, wie der Bund seine allfälligen Umsetzungspläne zur Besserstellung der Pflegeberufe finanzieren möchte. Es wäre reizvoll, einmal darüber zu diskutieren, wie der Bund seinen Anteil an die Gesundheitskosten erhöhen könnte. Der Staat kam 2019 für 19 % der Gesamtkosten im Gesundheitswesen auf (Subventionen an Krankenhäuser, sozialmedizinische Institutionen, Spitex-Einrichtungen und Dienstleistungen wie Rettungsdienste, Prävention etc., aber ohne sekundäre Beiträge wie individuelle Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen). Der Anteil des Staates setzte sich hauptsächlich aus Beiträgen von Kantonen zusammen (85 %), 12 % waren Beiträge von Gemeinden und nur gerade 2 % bestritt der Bund.
Hier wäre anzusetzen: Nachdem der Bund neuerdings auch mehr Intensivplätze verlangt, die Pflegeberufe besserstellen möchte und auch sonst überall mit kostentreibenden Vorschriften den Leistungserbringern das Leben erschwert, könnte eine markante Erhöhung des mickrigen Bundesanteils von heute gerade mal 2 % an den Gesundheitskosten hier Linderung verschaffen. Die Chance bietet sich mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS): Im System EFAS bezahlen die Krankenversicherer sämtliche Leistungen direkt den Leistungserbringern. Auch die Spitäler werden für stationäre Behandlungen ganz von den Krankenversicherern bezahlt. Die Kantone entrichten ihren Beitrag an eine gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG. Diese überträgt den kantonalen Beitrag den Versicherern. Analog zur Spitalfinanzierung wird es einen prozentualen Minimalbeitrag geben, den die Kantone bezahlen müssen. Bei der Spitalfinanzierung liegt er aktuell bei 55 Prozent. Umgerechnet auf sämtliche Leistungen würde der Satz aktuell bei 25,5 Prozent liegen. Das ist ein Minimalansatz, welcher von den Kantonen jährlich für das nächste Kalenderjahr festgelegt wird.
Neu sollte auch der Bund in diese Finanzierung eingebunden werden und die von ihm verursachten Kosten direkt ins EFAS-System über einen ebenfalls von Jahr zu Jahr zu definierenden Kostenanteil einspeisen. So könnten die laufend höheren Kosten der Leistungserbringer sowie bessere Entschädigungsmodelle bei einzelnen Personalkategorien finanziert werden. Vielleicht trägt diese Perspektive dazu bei, dass die Berner Gesundheitspolitik wieder etwas weniger widersprüchlich und letztlich verantwortungsbewusster betrieben wird: Wer befiehlt soll auch zahlen.