Tarmed-Streit: Spitäler unterliegen vor Gericht

Die Schwyzer Spitäler und die Versicherer konnten sich nicht einigen: Nun haben die obersten Richter des Landes den festgesetzten Taxpunktwert für ambulante ärztliche Leistungen bestätigt.

, 26. Februar 2019 um 10:08
image
  • tarmed
  • schwyz
  • spital
  • tarifsuisse
Während die über 45 Krankenversicherer eine Taxpunktwertsenkung auf 82 Rappen verlangt hatten, hatten die Schwyzer Spitäler eine Erhöhung auf 1.22 Franken erhofft. Der Regierungsrat legte den Tarif im Dezember 2017 auf 86 Rappen fest –rückwirkend ab dem Jahr 2014 «anhand einer differenzierten Parallelisierung». 

Daraufhin gelangten die Krankenhausgesellschaft Schwyz, die Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald und das Spital Lachen an das Bundesverwaltungsgericht. 

Nun bestätigen die Richter den festgesetzten Taxpunktwert von 86 Rappen, wie aus dem jetzt veröffentlichten Urteil hervorgeht. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich. Zuletzt einigen konnten sich die beiden Parteien vor acht Jahren. Damals hatten sie den ambulanten auf 90 Rappen festgelegt. 
Erhöhung um mehr als einen Drittel
Die Spitäler monierten nicht nur die festgelegte Höhe des Betrags, sondern auch das Vorgehen des Regierungsrats. Dieser habe die von ihnen eingereichten Kostendaten zu Unrecht nicht berücksichtigt, so die Kritik. Die Schwyzer Regierung hatte erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben geäussert und sie für nicht transparent befunden. Eine Einschätzung, die auch vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen geteilt wird. 
Es sei ferner nicht erwiesen, dass der geforderte Betrag von 1.22 Franken einer effizienten Leistungserbringung entspreche. Zweifel daran halten die Richter für berechtigt und verweisen im Urteil auf die anderen Kantone, in denen der Taxpunktwert überall unter einem Franken liegt – mehrheitlich sogar unter 90 Rappen. Fazit: «Insgesamt hat die Vorinstanz die vorliegende Datenlage zu Recht als ungeeignet für eine kostenbasierte Tariffestsetzung beurteilt.»

Spitäler hätten Datenmaterial liefern sollen

Auch die Kritik an der Schwyzer Exekutive, wonach diese sich nicht selbst um zusätzliche Daten bemüht habe, weisen die obersten Richter des Landes zurück. «Es wäre zu erwarten gewesen, dass zunächst die Beschwerdeführerinnen das dafür geeignete Datenmaterial aus eigenem Antrieb zur Verfügung stellen», steht im Urteil weiter.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil C-446/2018 vom 11. Februar 2019.

Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Knall beim Kantonsspital Winterthur

Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.

image

Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.

image

Diese fünf Behandlungen sollten sich Spitäler sparen

Keine vorbeugenden Antibiotika und keine Schlafmittel-Rezepte für zuhause: Das sind zwei von fünf neuen Empfehlungen für Spital-Ärzte.

image

Unispital Zürich: Das ist die neue Klinikdirektorin der Nephrologie

Britta George wechselt vom Universitätsklinikum Münster zum Universitätsspital Zürich (USZ).

image

Neue Chefärztin für die Klinik Susenberg

Chefärztinnenwechsel in der Privatklinik Susenberg: Anna Georgi wird Chefärztin der Klinik und übernimmt noch eine weitere Funktion.

image

Sofortige Erweiterung von Herzkranzgefässen nach Infarkt bietet klare Vorteile

Die Ergebnisse einer neuen Studie des Universitätsspitals Zürich könnten nicht nur die klinische Praxis beeinflussen, sondern auch volkswirtschaftliche Auswirkungen haben.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren

Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.