Tarmed: Nationalrat greift ein

Die Gesundheitskommission startet eigene Initiativen. Unter anderem sollen die Tarifpartner verpflichtet werden, eine spezielle Organisation zur Tarmed-Entwicklung einzusetzen.

, 3. Februar 2017 um 16:21
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Die Gesundheitskommission des Nationalrates sichtet nach der Blockade bei der Tarmed-Revision Handlungsbedarf. An ihrer jüngsten Sitzung beschloss sie unter anderem eine Initiative, laut der die Entwicklung der Tarife im ambulanten Bereich neu organisiert werden soll.
Konkret verlangt die Kommissionsinitiative, dass die Tarifpartner eine Organisation einsetzen müssen, um auch im ambulanten Bereich die Entwicklung der Tarifstrukturen zu garantieren. Können sie sich nicht einigen, so würde der Bundesrat diese Organisation einsetzen.
Weiter befürwortete die Gesundheitskommission ein Modell, mit dem Qualität und Wirtschaftlichkeit in der ambulanten Versorgung zugleich verbessert werden sollen. Die Leistungserbringer und Versicherer sollen dabei stärker in die Pflicht genommen werden. 

Orientierung an den Günstigen

Dabei beantragt das Gremium ohne Gegenstimme, dass ein bereits im stationären Bereich geltender Grundsatz auch auf den ambulanten Bereich angewendet werden soll: Die Tarife und Preise sollen sich an der Entschädigung für jene Leistungserbringer orientieren, welche die Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. 
Im stationären Bereich habe dieser Grundsatz dazu geführt, dass standardmässig Qualitätsdaten erhoben und verglichen würden, wurde argumentiert.

Regeln für die Qualitätsentwicklung

Weiter beantragt die Kommission, dass die Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet werden, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese sollen vom Bund geprüft werden und für alle Leistungserbringer verbindlich sein.
Hält sich ein Leistungserbringer nicht an die Regeln zur Qualitätsentwicklung, so soll seine Leistung nicht von der Krankenversicherung vergütet werden. 
Als nächstes ist nun die Kommission des Ständerates am Zug.
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