Tarmed: Gericht pfeift Aargauer Regierung zurück

Das Bundesverwaltungsgericht tadelt das Aargauer Gesundheits-Departement. Jetzt muss die Regierung den Taxpunktwert für ambulante Leistungen neu festlegen.

, 12. August 2016 um 07:32
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Weil sich die Ärzteschaft und die Versicherer nicht auf einen Taxpunktwert für ambulante Leistungen geeinigt hatten, steigerte der Aargauer Regierungsrat im Juli 2013 diesen Tarmed-Wert um 2 Rappen auf 91 Rappen. 
Damit waren der Aargauische Ärzteverband (AAV) und die Tarifsuisse nicht einverstanden. Sie reichten beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) je eine Beschwerde ein. Kurz: Der AAV wollte einen höheren Ansatz, die Tarifsuisse dagegen einen tieferen. 

Überlegungen zur Leistungs- und Kosteneffizienz

Nun hat das Gericht im Hauptpunkt den Versicherern recht gegeben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Konkret muss der Regierungsrat erneut einen Taxpunktwert festlegen für die Zeit ab dem 1. Januar 2013.
Doch zuerst müsse der Regierungsrat diesmal seine Hausaufgaben machen. Statt einfach nur die Teuerung zu berücksichtigen, sollte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) alle Daten zusammensammeln und nochmals sauber ausrechnen. 

Aargauer Regierung hat Untersuchungspflicht verletzt

Es müsse die konkreten Kosten- sowie Leistungsdaten der niedergelassenen Ärzte berücksichtigen, verlangt das Gericht mit Sitz in St. Gallen. Weil der Regierungsrat nicht einmal versucht habe, solche Daten zu erhalten, hat er laut dem Entscheid zudem seine Untersuchungspflicht verletzt.
Direkt zum Entscheid: C-4505/2013; C-4480/2013
Der Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.
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