Spitalbauprojekt kommt vor das Bundesgericht

Der Baustopp am Spital Wattwil und Altstätten soll beendet werden. Dies fordert eine Gruppe um den Anwalt Werner Ritter.

, 19. Mai 2020 um 07:59
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Werner Ritter (Screenshot TVO)
Die St.Galler Stimmberechtigten haben 2014 für insgesamt über 800 Millionen Franken Baukreditvorlagen für Spitalbauten an den Standorten St.Gallen, Altstätten, Grabs, Linth und Wattwil zugestimmt. Bis die Zukunft der St. Galler Spitäler klar ist, gilt derzeit noch eine «Denkpause» - und damit ein Baustopp. Nach Vollendung der ersten Bauetappe liegt das Bauprojekt am Spital Wattwil und Altstätten auf Eis. Die gesprochenen Gelder sollen vorerst nicht eingesetzt werden. 
Dagegen wehrt sich eine Gruppe um den ehemaligen CVP-Kantonsrat Werner Ritter auf juristischem Weg. Sie machen unter anderem geltend, mit dem Baustopp missachte die Regierung den Willen der Stimmberechtigten zur Umsetzung der Spitalbauprojekte.  

Entscheid ist für Ritter «politisch»

Das St. Galler Verwaltungsgericht ist mangels Zuständigkeit aber nicht auf die Beschwerde eingetreten. Auch von der Beschwerde zur Überarbeitung der Botschaft zur neuen St. Galler Spitalstrategie will das Gericht nichts wissen. Ritter zieht den Fall nun vor das Bundesgericht.
«Angesichts der offenkundigen und gravierenden Mängel des Entscheides vom Verwaltungsgerichtspräsident werde ich das Urteil beim Bundesgericht anfechten», lässt der Rechtsanwalt aus Altstätten in einer Mitteilung verlauten. Gegenüber dem Regionaljournal von SRF hat er den Entscheid von Richter Beda Eugster als «politisch» bezeichnet, was dieser wiederum dementiert. 

  • Präsidialverfügung B 2019/111
  • Präsidialverfügung B 2019/111

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