Abrechnungsfehler bei Corona-Test sorgt für Schlagzeilen

Gleich zwei Mal wurde einer Patientin im Bürgerspital Solothurn «fälschlicherweise» ein nicht durchgeführter Corona-Test in Rechnung gestellt.

, 20. Mai 2021 um 09:30
image
Wie schnell Fehler bei der Abrechnung von medizinischen Leistungen passieren, zeigt dieses Beispiel der Solothurner Spitäler (Soh): Das Bürgerspital hat dem Versicherer einer Patientin gleich zwei Mal eine Covid-Laboranalyse abgerechnet. Die Tests an zwei unterschiedlichen Tagen wurden nachweislich allerdings gar nicht durchgeführt, wie die «Solothurner Zeitung» am Donnerstag berichtet. 
Die Verantwortlichen der Solothurner Spitäler bestätigen gegenüber der Zeitung, dass die zwei Covid-Tests «fälschlicherweise» verrechnet wurden. Der Fehler sei daraus entstanden, weil die Patientin auf dem Notfall in einem Isolierzimmer war, heisst es. 

Spital spricht von einem «Einzelfall»

Gemäss Schilderung der Patientin hat ihr der diensthabende Arzt auf Nachfrage der Hebamme allerdings ausgerichtet, dass auf der Notfallstation keine Schnelltests gemacht würden, schreibt die «Solothurner Zeitung». 
Die zusätzliche Verrechnung sei aufgrund eines Kommunikationsfehlers passiert, wird die Medienstelle des Spitals im Bericht weiter zitiert. Sie sprechen von einem «Einzelfall» und bestreiten, dass es sich bei der Falschverrechnung um ein systematisches Problem handelt.

Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Long Covid: Nun hat auch die Schweiz Leitlinien

Wer an Post-Covid-19 erkrankt, soll rasch eine Diagnose erhalten. Einheitliche Behandlungsempfehlungen für Grundversorger sollen dabei helfen.

image

«Der Pflegeberuf braucht eine Imagekorrektur»

Bis Ende dieses Jahrzehnts braucht die Schweiz 30 Prozent mehr Pflegefachpersonen. Das Dilemma: die Ausbildungszahlen stagnieren oder sind gar rückläufig.

image

Knall beim Kantonsspital Winterthur

Gleich zwei Schlüsselfiguren verlassen das KSW per Frühling 2024: CEO Hansjörg Lehmann und Chief Nursing Officer (CNO) Susanna Oechslin gehen.

image

Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!

Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.

image

Die vier Möglichkeiten für eine neue Krankenversicherung

Die Krankenkassen erhöhen ihre Prämien nächstes Jahr vermutlich wieder massiv. Politiker schlagen deshalb neue Versicherungs-Modelle vor.

image

Experte widerspricht dem «Märchen» von den hohen Reserven

«Die Kassen schwimmen im Geld», schrieb der «K-Tipp». Versicherungsfachmann Felix Schneuwly ist anderer Meinung: Die Reserven seien gering.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren

Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.