Soll die Bevölkerung über Spitalschliessung abstimmen - oder nicht?

Die Umwandlung des Spitals Laufen gibt zu reden.

, 26. Juni 2020 um 08:33
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Spitalschliessung sind eine emotionale Sache. Das ist auch im Baselbiet nicht anders. Das Akutspital Laufen soll es nicht mehr lange gehen (Medinside berichtete). Die Betreiberin, das Kantonsspital Baselland, will es per Anfang 2021 in ein Gesundheitszentrum umwandeln.  Dies soll gestützt auf das kantonale Spitalgesetz so beschlossen werden. Das letzte Wort soll im Herbst das kantonale Parlament haben.
Doch dagegen formiert sich Widerstand. Immer mehr Stimmen fordern einen Volksentscheid. Dieser Einwand kommt auch von Personen, welche die Umwandlung des Spitals Laufen in ein Gesundheitszentrum befürworten. So etwa vom FDP-Parlamentarier Sven Inäbnit. «Eine Volksabstimmung würde die Umwandlung des Laufner Spitals in ein Gesundheitszentrum demokratisch noch stärker legitimieren und den Volkswillen im ganzen Kanton zur Spitalsituation zeigen», wird  er in der «Basellandschaftlichen Zeitung» zitiert.

Droht Widerstand auf dem Rechtsweg?

Wenn die Stimmberechtigten nicht über das Geschäft abstimmen könne, drohten gar mehr Verzögerungen als mit der Abstimmung, glaubt Inäbnit. Denn andernfalls könnten Befürworter des Spitals Laufen die Umwandlung juristisch durch alle Instanzen anfechten. Das könnte mehrere Jahre dauern.
Ob der Souverän über die Spitalschliessung beziehungsweise über die Umwandlung in ein Gesundheitszentrum abstimmen kann, liegt in den Händen des Parlaments.

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