Schwyz: Notfalldienst – oder es wird teuer

Die Kantonsregierung will die Ärzte ohne Notfalldienst verschärft zur Kasse bitten. Und zwar auch Spezialärzte.

, 2. Juni 2015 um 11:55
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Der Regierungsrat des Kantons Schwyz will die Ersatzabgabe für den Notfalldienst im neuen Gesundheitsgesetz erhöhen. Dies meldet die «Zentralschweiz am Sonntag» (Print).
Ärzte, die keinen Notfalldienst leisteten, bezahlten bislang einen Prozentsatz ihres Einkommens – allerdings maximal 6000 Franken (respektive 2000 Franken bei Zahnärzten).
Neu soll die Obergrenze 8000 Franken Franken erreichen, und eine Reduktion ist nur bei einem Einkommen unter 80'000 Franken vorgesehen.

«Dispensation nur aus wichtigen Gründen»

Die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat bereits Widerspruch angemeldet: «Im Vergleich zu anderen Kantonen ist dieser Betrag eindeutig zu hoch», sagte Präsident Daniel Burger zur «Zentralschweiz am Sonntag». Seine Idee: «Unsere Notfalldienstkommission sollte die Höhe in Abhängigkeit des Einkommens bei einem Maximalbetrag von 6000 Franken festlegen können.»
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz begründet die hohe Ersatzabgabe damit, dass man falsche Anreize vermeiden will. «Eine Dispensation von dieser Pflicht darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen und soll somit nur in Einzelfällen vorgenommen werden», steht in seinem Beschluss vom 19. Mai 2015.

Auch Dermatologen sollen sich nicht loskaufen

Problematisch ist die steigende Ersatzabgabe vor allem jene Spezialärzte, die aufgrund ihrer Tätigkeit gar keinen Notfalldienst leisten können, etwa Dermatologen, Kieferorthopäden oder Ärzte, die lediglich als Gutachter tätig sind. Auch sie müssten die Ersatzabgabe bezahlen.
Urs Vögtli, Leiter der Abteilung Gesundheit im Amt für Gesundheit und Soziales, erklärt die Absichten dahinter in der «ZSaS»: «Mit einer angemessenen Ersatzabgabe soll der Anreiz geschaffen werden, dass sich Ärzte, die sich heute vom Notfalldienst ‹loskaufen›, durch Weiterbildung die Kompetenzen zur Teilnahme aneignen.» 
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