Schon wieder Unregelmässigkeiten am USZ

Haben Chef- und Kaderärzte zu viel Honorare kassiert? Ein vom Spitalrat in Auftrag gegebene Untersuchung stellt Unregelmässigkeiten in jeder fünften der 43 USZ-Kliniken fest.

, 21. August 2020 um 10:07
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Das Zürcher Universitätsspital (USZ) kommt nicht zur Ruhe. Vier Chefärzte und Klinikdirektoren sahen sich in der jüngsten Vergangenheit mit Vorwürfen konfrontiert - an der Klinik für Herzchirurgie tobt derweil  ein heftiger Kampf -, potenziell Morddrohungen inklusive. Dass dies alles nur die Spitze des Eisbergs sein könnte, deutet neuste Enthüllungen an. 
2019 fiel dem USZ bei Kontrollen auf, dass manche Kliniken immer mehr Personen zu persönlichen Sprechstunden aufbieten. Bei diesen verdienen die behandelnden Ärzte selber mit. Anschliessend gab das USZ bei den Wirtschaftspüfern von PWC eine Untersuchung in Auftrag. Diese ist fertig, wird aber unter Verschluss gehalten. Doch die Kernbefunde wurden nun von der NZZ publik gemacht. 

Jeder fünften Klinik mit Auffälligkeiten

Das USZ bestätigt gegenüber Medinside die Fakten: Bei rund einem Fünftel der 43 Spitalkliniken stieg die Zahl der persönlichen Zuweisungen stärker als das Patientenwachstum. Spitalratspräsident Martin Waser sagt gegenüber der NZZ, dass es schwierig sei zu sagen, wo Missbrauch beginne. Aber man gehe davon aus, dass «einige Honorarbezüge zu hoch waren».
Der Fall beschäftigt auch die Zürcher Finanzkontrolle und die Finanzkommission des Kantonsparlaments. Diese schreibt in einem Bericht, die Zuweisungen zu den persönlichen Sprechstunden stellten ein Versagen der internen Selbstregulierung dar - auch entspreche die Praxis in den auffälligen Kliniken in erheblichem Umfang nicht dem üblichem Massstab.

Liegt es am Gesetz?

Der USZ-Kommunikationsbeauftragter Claudio Jörg teilt gegenüber Medinside mit, dass «das heutige Zusatzhonorargesetz (ZHG) grundsätzliche Mängel aufweist und ein grosser Teil der Problematik in den gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen liegt». Neben Fehlanreizen beinhalte das ZHG «grosse Interpretationsspielräume». Dass die Politik nun einen neuen Anlauf zur Verbesserung des heutigen Systems anstrebt, begrüsse der Spitalrat.
Bis das neue ZHG in Kraft ist, setzt das USZ nach eigenen Aufgaben auf eine Temporärlösung:«Der Spitalrat hat wesentliche Anpassungen im Prozess der Falleröffnung beschlossen, welche seit 1. Januar 2020 in Kraft sind. Diese Massnahmen haben einen administrativen Mehraufwand zur Folge, sind aber notwendig, so lange das ZHG nicht revidiert ist.»

USZ verzichtet auf Rückforderungen

Weiter schreibt Jörg: «Der Spitalrat verzichtet auf die Rückforderung der Beträge, weil eine solche zu komplex und zu aufwändig wäre und zahllose Rechtsstreite und eine Verunsicherung des Personals zur Folge hätte. Es ist wahrscheinlich, dass der Aufwand dafür grösser wäre, als der Betrag, der allenfalls zurückgefordert werden könnte.» 
So oder so: Auch dieser Fall dürfte in Zürich weiterhin zu reden geben.
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