Politik will Arztwahl einschränken – FMH und VSAO protestieren

Die Gesundheitskommission des Nationalrates will kantonale Höchstzahlen für ambulante Ärzte – und Zulassungsverträge mit den Versicherern.

, 12. Mai 2017 um 19:21
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Heute stellte sich die Gesundheitskommission des Nationalrates SGK hinter eine Initiative, welche den Kantonen weitere Möglichkeiten zur Beschränkung der Ärzte zugestehen will. Dabei würde ihnen erlaubt, eine Bandbreite an Leistungserbringern festzulegen, also Mindest- und Höchstzahlen, abhängig von einem amtlich festgelegten Versorgungsbedarf.
Das Ergebnis des Gremiums unter Leitung von Ignazio Cassis (FDP) und Thomas de Courten (SVP) fiel mit 15 zu 7 Stimmen aus; ein Mitglied enthielt sich der Stimme.

Ärztemangel oder Ärzteschwemme?

Die entsprechende Kommissionsinitiative sieht auch vor, das Ärzte nur dann Krankenkassen-Leistungen erbringen können, wenn sie einen Zulassungsvertrag mit einem Versicherer haben oder in einem integrierten Versorgungsnetz tätig sind (zum Text der Initiative).
Für die Ärzte ist damit klar, dass die Politik die freie Arztwahl einschränken will. In einer Stellungnahme erinnern der Standesverband FMH und die Spitalärzte-Organisation VSAO daran, dass das Volk sich schon mehrfach gegen solche Einschränkungen ausgesprochen hat.
Die nun aufgegleiste Regelung würde chronisch kranke Patienten benachteiligen, so die Einschätzung; sie müssten möglicherweise ihren langjährigen Arzt wechseln und hätten Mühe, einen neuen zu finden. Und schliesslich widerspreche die geplante Hürde dem Bestreben, dem Ärztemangel im ambulanten Bereich zu begegnen.

Kostendenken vor Qualität?

Das Parlament agiere widersprüchlich, so das Fazit der Ärzte: «Einerseits will es den Ärztemangel mit mehr Studienplätzen bekämpfen; andererseits sollen diese in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte nicht im ambulanten Bereich tätig werden können.»
FMH und VSAO hatten bekanntlich gefordert, dass die Zulassungssteuerung über Qualitätskriterien erfolgt – beispielsweise mit dem Zwang zu einer dreijährigen Weiterbildung in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin.
«Wenn Krankenkassen als Kostenträger bestimmen, welche Ärztinnen und Ärzte ihre Versicherten bei Bedarf aufsuchen dürfen, birgt dies die Gefahr, dass bei der Patientenbehandlung Kostenerwägungen gegenüber qualitativen Kriterien überwiegen», so nun die Replik der Mediziner: «Die freie Arztwahl trägt somit zu einer hohen Patientensicherheit bei.»
Zur Initiative wird als nächstes die Gesundheitskommission des Ständerates Stellung nehmen.
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