Pflegekosten: Gemeinden fordern 4 Massnahmen

In einer gemeinsamen Resolution verlangen Gemeinden und Städte mehr Mitsprache – und eine Neuaufteilung der Pflegekosten. Das heisst auch: Die Versicherer sollen dereinst wieder mehr übernehmen.

, 11. Mai 2016 um 08:28
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«Der sogenannte Restfinanzierer ist zum Hauptfinanzierer geworden»: Dies eine Kernaussage einer gemeinsamen Resolution von Schweizerischem Gemeindeverband, Städteverband und den kantonalen Gemeindeorganisationen. 
Deren Diagnose: Städte und Gemeinden geraten wegen der Kostenlast im Pflegebereich in Bedrängnis – und dies ohne jegliche Mitsprachemöglichkeit. Jetzt aber sollen «die kommunalen Interessen endlich berücksichtigt» werden.

Versicherer «stärker in die Verantwortung nehmen»

Worum geht es? Kantone und Gemeinden müssen nach Abzug der Eigenbeteiligung der Versicherten und der Krankenkassenbeiträge die verbleibenden Kosten in der Pflege tragen. Weil die Beiträge der Kassen wie der Versicherten selber plafoniert sind, gehen Kostensteigerungen voll ihre Lasten, und je nach kantonalem Finanzierungsmodell sind die Städte und Gemeinden überdurchschnittlich betroffen. In zehn Kantonen geht die Restfinanzierung der Pflegekosten sogar 100prozentig an die Gemeinden.
Und da die Pflegekosten bekanntlich stetig steigen, verschärft sich das Problem. «Städte und Gemeinden müssen andere wichtige öffentliche Aufgaben zunehmend zurückstellen, weil die kommunalen Finanzhausalte immer stärker durch die Kosten in der Pflege belastet werden», warnen ihre Verbände in der Mitteilung zur neuen Resolution. 

  • Deshalb fordern sie nun folgende Anpassungen:

1. Gemeinden in die Gremien. Vor wenigen Wochen wurde die Evaluation der neuen Pflegefinanzierung gestartet – ohne Städte und Gemeinden. Die Resolution stellt nun klar: «Die Kommunalverbände müssen systematisch und dauernd in die entsprechenden Begleitgremien einbezogen werden».
2. Neue Aufteilung der Pflegekosten. Der Bund muss die Aufteilung der Pflegekosten anpassen. Die Krankenversicherungsbeiträge seien zwingend an die Kostenentwicklung zu binden. Und folglich seien die Krankenversicherer «stärker in die Verantwortung zu nehmen.»
3. Mehr Mitsprache. Da Städte und Gemeinden von den steigenden Gesundheitskosten stark betroffen, müssten sie auch bei den verschiedenen Aktivitäten, die aus dem Bericht des Bundesrats zur Strategie Langzeitpflege hervorgehen, einbezogen werden.
4. Ambulant vor stationär. Diesem Grundsatz sei in der Pflegegesetzgebung stärker Rechnung zu tragen. «Es gibt noch zu wenig spezialisierte Angebote, die den Leistungsbezügern den ambulanten Weg ermöglichen.» Hier – bei der Planung solcher Möglichkeiten – wünschen sich Städte und Gemeinden auch mehr Unterstützung. 

Schweizerischer Gemeindeverband (SGV), kantonale Gemeindeorganisationen, Schweizerischer Städteverband: «Resolution zur Pflegefinanzierung: kommunale Interessen endlich mitberücksichtigen!», Mai 2016.

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