Fachfrau Gesundheit hat rote Linie massiv überschritten

Eine 22-jährige Fachfrau Gesundheit wird vom Bezirksgericht Zürich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau eine Polizistin angegriffen hat.

, 6. Mai 2022 um 07:30
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Der Fall hat zwar nichts mit dem Gesundheitswesen zu tun, zeigt aber exemplarisch, dass auch Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen in ihrer Freizeit sich nicht immer so aufführen, wie man von ihnen erwarten darf. Es mag vielleicht ein Einzelfall sein, trotzdem wirft das aggressive Verhalten der Frau ein paar Fragen auf und könnte von öffentlichem Interesse sein.
In der Silvesternacht 2021 hat eine 22-jährige Fachfrau Gesundheit in der Zürcher Innenstadt eine Polizistin angegriffen und verletzt. Dies berichtet unter anderem die «Neue Zürcher Zeitung». Nachdem ihr Bruder Feuerwerk aus seiner Hand inmitten von Autos und Häusern abfeuerte, kam es zu einer Personenkontrolle durch zivile Polizisten. Als sie sah, wie er nach versuchter Flucht auf den Boden gedrückt wurde, soll sie ausgerastet sein und habe die Polizistin attackiert.

Griff mit Badelatschen bekleidet eine Polizistin an

Für den Anwalt der getretenen Polizistin hat die Frau aus dem Kanton Aargau «in dieser Silvesternacht eine rote Linie massiv überschritten». Sie soll gemäss Zeugenaussagen mit pinkfarbenem Paillettenkleid und Badelatschen bekleidet brutal auf die Polizistin los gegangen sein. Dabei hatte sie offenbar mehr Alkohol im Blut als ihre männlichen Begleiter.
«Wie auf einen Fussball» habe die Frau und ehemalige Fussballerin auf den Kopf der Polizistin eingetreten, sagte der Staatsanwalt vor dem Bezirksgericht. «Die Polizistin war den Tritten hilflos ausgeliefert.» Nur aus Zufall habe sie keine schwere Kopfverletzung wie eine Hirnblutung oder einen Schädelbruch erlitten.

Zusätzlich noch Körperverletzung

Das Bezirksgericht Zürich sieht die Anklagepunkte Angriff, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Hinderung einer Amtshandlung als erwiesen an. Die Richter verurteilen die Frau, die zusätzlich wegen Körperverletzung angeklagt war, zu einer bedingten Freiheitsstrafen von 14 Monaten – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ihr Bruder erhält eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ebenfalls aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren. Für beide gibt es zudem eine bedingte Geldstrafe.
Die bislang unbescholtene Fachfrau Gesundheit aus dem Kanton Aargau stritt die Tat vor Gericht ab. «Ich war das nicht», soll sie gemäss Medienberichten vor Gericht gesagt haben. Sie und ihr Bruder müssen die Anwaltskosten der Beamten von 30'000 Franken übernehmen. Die Polizistin erhält ferner eine Genugtuung von 1'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch weitergezogen werden. 
In einer ersten Version stand, es handle sich um eine Pflegefachfrau. Dies schreibt auch Keystone-SDA, die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz. Dem ausführlichen Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung» zufolge ist die Frau von Beruf Fachfrau Gesundheit. 
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