Basler Kantone starten mit Mengensteuerung

Die beiden Basler Kantone wollen Tendenzen zur medizinischen Überversorgung reduzieren. Künftig wird mit Zielmengen pro Spital experimentiert.

, 27. Mai 2021 um 11:05
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In mehreren Spitalleistungsgruppen mit «vermuteter Überversorgung» wird die Gesamtmenge der Fälle in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu gesteuert. Und zwar über einen als «Mengendialog» bezeichneten Dialog mit den Leistungserbringern. Dies geht aus den bereits angekündigten erstmals gleichlautenden Spitallisten in der Schweiz für die Jahre 2021 bis 2025 hervor (siehe Link unten).
Mit dieser regulatorischen Vorgabe wird die Leistungsmenge um rund 3‘200 Fälle pro Jahr reduziert, wie die beiden Kantone am Donnerstag mitteilen. Die medizinischen Gebiete, die neu einer Mengensteuerung unterliegen, sind insbesondere einzelne Leistungsgruppen aus den Bereichen Bewegungsapparat (Orthopädie), Urologie, Hals-Nasen-Ohren, Augenheilkunde und Kardiologie. 
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Einfrieren der Gesamtfallmenge auf das Jahr 2018 (Screenshot)

Einsparvolumen von rund 34 Millionen Franken erhofft

Als Grundlage des neuen Spitalplanungsexperiment dienen «bedarfsgerechte Leistungsmengen» (Bedarfsprognose), wo die prognostizierte Nachfrage mit dem Angebot gegenüberstellt wird. Bei einem durchschnittlichen Basis-Fallpreis (Baserate) von derzeit rund 10‘000 Franken soll bis 2024 ein Einsparvolumen für Versicherer und Kantone in der Höhe von insgesamt rund 34 Millionen Franken pro Jahr erschlossen werden. Anders ausgedrückt: Im Jahr 2024 sollten rund 5’700 Patienten weniger stationär behandelt werden, als ohne Umsetzung der Massnahmen zu erwarten sind.

Dutzende Leistungsaufträge nicht mehr erneuert

Neu werden die Leistungsaufträge pro Spitalstandort und nicht mehr insgesamt pro Spitalbetrieb vergeben. Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft. 466 Leistungsaufträge wurden in der Akutsomatik erteilt, 157 bestehende Leitungsaufträge nicht mehr erneuert. Dies, weil die betroffenen Spitäler teilweise darauf verzichtet haben oder aufgrund von «methodisch gestützten Entscheiden».  
Für die Rehabilitations- und Psychiatrischen Kliniken ergeben sich per 1. Juli 2021 in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft keine Änderungen. Die beiden Gesundheitsdirektionen werden die Spitallisten anhand einer bedarfsgerechten Planung auf das Jahr 2024 hin aktualisieren.
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