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Medikamentenpreise: BAG muss über die Bücher
Bei der Überprüfung der Medikamentenpreise muss das Bundesamt für Gesundheit neu auch den Nutzen eines Medikaments berücksichtigen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
, 7. Januar 2016 um 15:15Kosten-Nutzen-Verhältnis relevant
Neue Verordnung bereits in Kraft
Preise nicht korrekt festgesetzt
Periodische Überprüfung alle drei Jahre
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