Masern sorgen in der Schweiz für zwei Todesfälle

Markanter Anstieg: Sieben Mal mehr Infektionen als vor einem Jahr.

, 3. Mai 2019 um 07:00
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Die Zahl der Maserninfektionen steigt in der Schweiz im laufenden Jahr merklich an. Traten im Vorjahr im gesamten Jahr insgesamt 138 Fälle auf, sind es im laufenden Jahr bereits über 155. In der Vorjahresperiode waren es nur 19 Fälle. Nun hat der Masernvirus zu zwei Todesfällen geführt. Dies berichtet das Bundesamt für Gesundheit (BAG). 
Bei den beiden Verstorbenen handelt es sich um zwei Männer. Einer davon war erst 30-Jährig. Er war ungeimpft. Als Verwandte an Masern erkrankten, liess sich der junge Mann nachimpfen. Doch die Nachimpfung 67 Stunden nach der Exposition erfolgte zu spät - zuhause erkrankte der Mann dennoch. Er verstarb kurz darauf in seiner Wohnung. Die Todesursache wird untersucht.
Auf Intensivstation verstorben
Beim zweiten Fall handelte es sich um einen 70-Jährigen. Aufgrund einer Krebserkrankung hatte er ein geschwächtes Immunsystem. Als Folge der Maserninfektion erlitt er eine Lungenentzündung, an deren Folgen er nach wenigen Tagen auf der Intensivstation verstarb. Wie und wo er sich mit dem Masernvirus ansteckte, sei nicht bekannt.
Der Anstieg der Masernfälle zum Trotz hält das BAG fest, dass die Durchimpfungszahlen tendenziell zunimmt. Für eine  Masernelimination sei es notwendig, dass mindestens 95 Prozent der Kinder sowie alle nach 1963 geborenen Erwachsenen mit zwei Dosen geimpft seien. 2017 waren in der Schweiz 97  und 93 Prozent der Erwachsenen vollständig geimpft.
Ausschluss aus Schule
Dass es trotz der hohen Durchimpfungsrate zu grösseren Ausbrüchen kam, zeigt für das BAG, dass es neben der Impfung zusätzliche Massnahmen braucht. Dazu gehörten zum Beispiel die Identifikation der Kontaktpersonen, der KiTa- beziehungsweise der Schulausschluss von nichtgeimpften Kindern, die Impfung des Umfeldes von Erkrankten sowie die postexpositionelle Impfung. Darüber hinaus müssten alle Fluggäste, die im selben Flugzeug wie ein Masernfall reisen, über die Exposition und allfällige Massnahmen informiert werden, empfhielt das BAG weiter.
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