Kurioser Berufsunfall eines Klinikmitarbeiters

Ein Angestellter einer Klinik hatte sich vor Jahren während der Arbeit verletzt. Nun wollte er vor Bundesgericht einen Rückfall geltend machen.

, 24. Juni 2021 um 07:00
image
  • spital
  • thurgau
  • hotellerie
  • orthopädie
Ein neuer Entscheid des Bundesgerichtes zeigt, mit was sich Rechtssprecher im Zusammenhang mit Spitälern alles beschäftigen müssen. In diesem Fall geht es um einen Mitarbeiter, der im Januar 2013 einen Berufsunfall erlitten hatte. Sechs Jahre später wollte er einen Rückfall geltend machen.
Was war passiert? Der Mitarbeiter im Bereich Hotellerie hatte sich das Knie am Türschlossbolzen eines Elektroschiebewagens angeschlagen. Der Unfall ereignete sich im Januar 2013 während der Arbeit in einer nicht namentlich genannten Klinik. Die Axa-Versicherung zahlte die Heilbehandlung und das Taggeld – und schloss den Bagatellfall ein halbes Jahr später ab.

Klinik-Mitarbeiter verliert vor Bundesgericht

Rund sechs Jahre später, im Januar 2019, hatte der Mann mit Jahrgang 1970 erneut Kniebeschwerden. Es wurde eine Meniskusläsion am linken Knie festgestellt. Sein behandelnder Orthopäde sah die Ursache dafür in der Knieverletzung vom Januar 2013. Die Axa verneinte allerdings eine Leistungspflicht. Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau sah keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen.
Das wollte der Mann, der seit 1986 in der Klinik arbeitet, aber nicht hinnehmen. Er gelangte mit seiner Anwältin Stéphanie Baur ans Bundesgericht. Die höchsten Richter des Landes haben die Beschwerde nun aber als unbegründet abgewiesen. Sie stützen sich auf die medizinische Aktenlage und auf die Vorinstanz.

Gericht hält Argumentation des Orthopäden als unbegründet

Der Bericht des Arztes, der die Axa beraten hat, zeige «nachvollziehbar», dass die während der Arbeit erlittene Knieverletzung nicht dazu geeignet gewesen sei, eine Meniskusläsion herbeizuführen.
Der Orthopäde des Mannes handelt gemäss Bundesgericht nach der unzulässigen Beweismaxime «post hoc ergo propter hoc». Das heisst: Er habe fälschlicherweise von der ursprünglichen Anerkennung der Unfallkausalität auf die Bejahung der Unfallkausalität auch im Rückfall geschlossen. Diese Argumentation sei aber nicht überzeugend, steht im Urteil zu lesen.

  • Urteil Bundesgericht vom 19. Mai 2021: 8C_229/2021

Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Spital Samedan prüft Zusammenschluss mit Kantonsspital Graubünden

Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin untersucht zwei strategische Wege in eine nachhaltige Zukunft.

image

Kantonsspital Aarau: Mehr Betten im Neubau

Wegen einer «unverändert hohen Patientennachfrage» plant das KSA nun doch mehr Betten.

image

Hirslanden: Umbau an der Spitze – näher zu den Regionen

Hirslanden-Zürich-Direktor Marco Gugolz zieht als Regional Operations Executive in die Konzernleitung ein.

image

Was geschieht mit dem Spital Thusis?

Die Stiftung Gesundheit Mittelbünden sucht Wege aus der finanziellen Krise – beraten von PwC. Ein Entscheid soll im Herbst fallen.

image

CSEB: «Herausfordernd, aber zufriedenstellend»

Trotz roten Zahlen und leicht rückläufigen Patientenzahlen gibt sich das Center da sandà Engiadina Bassa optimistisch.

image

Spital STS: Hohe Patientenzahlen bewahren nicht vor Verlust

Sowohl stationär als auch ambulant gab es bei der Spitalgruppe Simmental-Thun-Saanenland 2023 einen Zuwachs.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.