Gericht: Kantonsspital Aarau hat Sorgfaltspflicht verletzt
Postoperative Komplikationen: Das Handelsgericht des Kantons Aargau verurteilte das Kantonsspital Aarau zur Zahlung einer Genugtuung und einer Schadenersatzsumme.
, 15. November 2016 um 08:15
Gutachter USZ: Sehr hohe Wahrscheinlichkeit
Gericht bejaht Kunstfehler
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