Keine Entschädigung für Spital-Mitarbeitende in Kurzarbeit

Öffentliche Spitäler können nur in Ausnahmefällen Kurzarbeit für Mitarbeitende anmelden. Bei Rechtsformen wie Aktiengesellschaften und Privatkliniken sieht dies anders aus.

, 30. April 2020 um 13:27
image
  • spital
  • coronavirus
Auf Grund der Coronavirus-Krise gab es für viele Mitarbeitende in Spitälern und Kliniken wenig bis gar nichts zu tun. Weil nicht dringliche Behandlungen untersagt wurden, standen die Operationssäle und die Bettenstationen wochenlang fast leer. Viele Spitäler schickten ihre Angestellten nach Hause - und beantragten Kurzarbeit.
Insgesamt wurden für über 181'000 Mitarbeitende des Gesundheits- und Sozialwesen eine Kurzarbeitsentschädigung vorangemeldet, wie eine Statistik des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) aktuell zeigt. Darunter Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen. Weiter ins Detail gehen die Zahlen allerdings nicht.

image
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco)

Spitäler haben einen Leistungsauftrag zu erfüllen

Im Kanton Bern zum Beispiel sind bis heute fünf Gesuche von Spitälern eingegangen, wie das Amt für Arbeitslosenversicherung (AVA) auf Anfrage mitteilt. Zwei habe das Amt ganz oder teilweise bewilligt, drei Gesuche seien in Bearbeitung. Im Kanton Aargau haben bislang neun Spitäler und drei Reha-Kliniken einen Antrag eingereicht, darunter auch öffentliche Spitäler. Alle wurden bewilligt, wie es auf Anfrage beim zuständigen Amt heisst. Entscheidend für die Bewilligung sei die Rechtsform. Auch der Kanton Luzern hat alle eingegangenen Gesuche bewilligt.
Öffentliche Unternehmen bzw. Spitäler erhalten anders als Privatkliniken grundsätzlich nur in Ausnahmefällen eine Kurzarbeitsentschädigung. Im Kanton Wallis hat die zuständige Dienststelle den Antrag für Kurzarbeit des Spitalzentrums Oberwallis (SZO) etwa bereits abgelehnt, wie die Medienstelle gegenüber Medinside bestätigt. Der Grund: Das Spital habe einen öffentlichen Leistungsauftrag zu erfüllen. Daher müsse das SZO die Leistungen unabhängig vom erzielten Erlös erbringen, auch wenn es Verluste erziele. Das Spitalzentrum wollte für die Hälfte der insgesamt 1 200 Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen.

Nur wenn Entlassungsgefahr droht

Die entscheidende Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit ist nämlich das (unmittelbare) Risiko eines Arbeitsplatzverlustes, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage erklärt. Dieses bestehe grundsätzlich nur bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, welche die Erbringung ihrer Dienstleistungen ausschliesslich mit den damit erzielten Einkünften finanzieren.
Erbringer von öffentlichen Leistungen tragen laut Seco hingegen kein Betriebs- bzw. Konkursrisiko. Dies, weil sie die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage wahrzunehmen haben. In diesem Falle bestehe auch kein unmittelbares Kündigungsrisiko. Und finanzielle Engpässe, Mehraufwendungen und Defizite würden aus öffentlichen Mitteln gedeckt.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

USZ macht Verlust von 49 Millionen Franken

Verantwortlich dafür sind unter anderem inflations- und lohnbedingte Kosten. Zudem mussten Betten gesperrt werden.

image

Auch das KSW schreibt tiefrote Zahlen

Hier betrug das Minus im vergangenen Jahr 49,5 Millionen Franken.

image

...und auch das Stadtspital Zürich reiht sich ein

Es verzeichnet einen Verlust von 39 Millionen Franken.

image

Kantonsspital Olten: Neuer Chefarzt Adipositaschirurgie

Urs Pfefferkorn übernimmt gleichzeitig die Führung des Departements Operative Medizin.

image

SVAR: Rötere Zahlen auch in Ausserrhoden

Der Einsatz von mehr Fremdpersonal war offenbar ein wichtiger Faktor, der auf die Rentabilität drückte.

image

Wie relevant ist das GZO-Spital? Das soll das Gericht klären.

Das Spital in Wetzikon zieht die Kantonsregierung vors Verwaltungsgericht – und will belegen, dass es unverzichtbar ist.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.