Jura: Gericht bestätigt Berufsverbot für Arzt

Einem im Ausland vorbestraften Mediziner wird die Berufsbewilligung für drei Jahre entzogen. Der Mann hatte gegen zahlreiche Berufspflichten verstossen.

, 19. August 2016 um 08:43
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Patienten unerlaubterweise gegen Gelbfieber geimpft, fehlende Diplome, mehrmals die ärztliche Schweigepflicht verletzt: So präsentiert sich die Liste der Verstösse gegen die Berufspflicht eines Arztes im Kanton Jura.
Deshalb hatte das kantonale Departement für Wirtschaft und Gesundheit ihm ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen. Mehr noch: Der Mann dürfe nie mehr im Kantonsgebiet praktizieren, so die Behörde.

Berufsverbot bereits in Frankreich

Gegen diese Verfügung reichte der Mediziner Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Das kantonale Gericht bestätigte aber am Donnerstag das Verbot. Der Arzt hat die Möglichkeit, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten – allerdings ohne grosse Hoffnung auf Erfolg.
Wie aus dem Entscheid hervorgeht, erhielt der Mediziner kurz nach der Eröffnung seiner Praxis vor acht Jahren bereits Verwarnungen. Er war zudem in Frankreich wegen mehreren Straftaten vorbestraft und auch dort mit einem Berufsverbot belegt. 
Direkt zum Entscheid des Verwaltungsgerichts: «Rejet du recours d'un médecin contre une décision du Departement de l'Economie et de la Santé».
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