Ingo Malm «definitiv» aus dem Verband ausgeschlossen

Der umstrittene Hausarzt ist erneut vor Gericht abgeblitzt. Der Aargauische Ärzteverband darf den deutschen Arzt als Mitglied ausschliessen.

, 3. Februar 2016 um 08:23
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  • kanton aargau
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Einstimmig beschloss der Aargauische Ärzteverband Ende Juni 2012 den Ausschluss des Arztes Ingo Malm. Tatsächlich vollzogen wurde dieser Entscheid aber erst letzte Woche, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
«Dies mag erstaunen, ist aber das Resultat des Rechtswegs, den Herr Malm gegen den Verband und seinen Ausschluss beschritten und konsequent ausgeschöpft hat», schreibt der Verband.

Hat sich viel zu Schulden kommen lassen

Erst mit dem seit wenigen Tagen rechtskräftigen Urteil des zuständigen Gerichts, das Malm das Rechtsschutzinteresse absprach und deshalb formell auf seine Klage nicht eintrat, sei der Aargauische Ärzteverband in der Lage gewesen, den Mediziner «formell und definitiv aus seinen Reihen auszuschliessen».
Die Vorwürfe gegen den deutschen Arzt sind lang: Ritalin in hohem Ausmass, unvollständige Sozialabgaben, Überbehandlung. Malm werden zudem auch zweifelhafte Methoden und unkollegiales Verhalten zur Last gelegt.

Präsidiert weiterhin eine Praxis

Seit anderthalb Jahren darf Ingo Malm im Aargau nicht mehr als selbstständiger Arzt praktizieren. Im Juni 2014 hatte das Bundesgericht als letzte Instanz den Entscheid der kantonalen Gesundheitsbehörden bestätigt, die Malm die entsprechende Bewilligung entzogen hatten.
Der Verband hält zudem fest, Malm betreibe ohne Berufsbewilligung «in welcher Funktion auch immer nach wie vor eine ärztliche Gruppenpraxis in der Form einer Aktiengesellschaft» im Aargau. Konkret handelt es sich dabei um das Ärztezentrum Mutschellen in Berikon, das als AG konstituiert ist und wo Malm als Verwaltungsratspräsident und als Einzelunterschrifts-Berechtigter fungiert.
Für den Ärzteverband ist dies unbefriedigend. Der Fall zeige exemplarisch, wie beschränkt der Handlungsspielraum des Verbands und der Gesundheitsbehörden sei, wenn es um die Sanktionierung «pflichtwidrigen Verhaltens von Ärzten» gehe. 
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