Ingo Malm «definitiv» aus dem Verband ausgeschlossen

Der umstrittene Hausarzt ist erneut vor Gericht abgeblitzt. Der Aargauische Ärzteverband darf den deutschen Arzt als Mitglied ausschliessen.

, 3. Februar 2016 um 08:23
image
  • kanton aargau
  • ingo malm
  • praxis
Einstimmig beschloss der Aargauische Ärzteverband Ende Juni 2012 den Ausschluss des Arztes Ingo Malm. Tatsächlich vollzogen wurde dieser Entscheid aber erst letzte Woche, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
«Dies mag erstaunen, ist aber das Resultat des Rechtswegs, den Herr Malm gegen den Verband und seinen Ausschluss beschritten und konsequent ausgeschöpft hat», schreibt der Verband.

Hat sich viel zu Schulden kommen lassen

Erst mit dem seit wenigen Tagen rechtskräftigen Urteil des zuständigen Gerichts, das Malm das Rechtsschutzinteresse absprach und deshalb formell auf seine Klage nicht eintrat, sei der Aargauische Ärzteverband in der Lage gewesen, den Mediziner «formell und definitiv aus seinen Reihen auszuschliessen».
Die Vorwürfe gegen den deutschen Arzt sind lang: Ritalin in hohem Ausmass, unvollständige Sozialabgaben, Überbehandlung. Malm werden zudem auch zweifelhafte Methoden und unkollegiales Verhalten zur Last gelegt.

Präsidiert weiterhin eine Praxis

Seit anderthalb Jahren darf Ingo Malm im Aargau nicht mehr als selbstständiger Arzt praktizieren. Im Juni 2014 hatte das Bundesgericht als letzte Instanz den Entscheid der kantonalen Gesundheitsbehörden bestätigt, die Malm die entsprechende Bewilligung entzogen hatten.
Der Verband hält zudem fest, Malm betreibe ohne Berufsbewilligung «in welcher Funktion auch immer nach wie vor eine ärztliche Gruppenpraxis in der Form einer Aktiengesellschaft» im Aargau. Konkret handelt es sich dabei um das Ärztezentrum Mutschellen in Berikon, das als AG konstituiert ist und wo Malm als Verwaltungsratspräsident und als Einzelunterschrifts-Berechtigter fungiert.
Für den Ärzteverband ist dies unbefriedigend. Der Fall zeige exemplarisch, wie beschränkt der Handlungsspielraum des Verbands und der Gesundheitsbehörden sei, wenn es um die Sanktionierung «pflichtwidrigen Verhaltens von Ärzten» gehe. 
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Taxpunkte: Teil-Einigung in der Ostschweiz

Die Ärztegesellschaften und die HSK beschliessen 3 Rappen höheren Taxpunktwert.

image
Kommentar von Anne-Geneviève Bütikofer und Verena Nold

Ja zum neuen Arzttarif – aber nur mit ambulanten Pauschalen

Ein neues ambulantes Tarifsystem muss Pauschalen mit dem Einzelleistungstarif Tardoc kombinieren. Nur so lässt sich die Effizienz im Gesundheitswesen steigern.

image

Was kostet der Leistungsausbau? Keine Ahnung

Was sind die finanziellen Folgen des Leistungsausbaus in der Grundversicherung? Der Bundesrat will das nicht wissen.

image

Gerhard Pfister will es wissen: Arbeiten Ärzte 24 Stunden pro Tag?

In seinem Einsatz für die «Kostenbremse» nimmt sich der Mitte-Präsident die Minutage vor. Zumindest rhetorisch.

image

Ihr neuer Standort für Gesundheit und Erfolg

Willkommen im WORKPLACE POSTFINANCE ARENA in Bern, wo Sport und Business aufeinandertreffen!

image

Neue Geschäftsführerin für die Zürcher Ärzte Gemeinschaft

Corinne Achermann Sommer leitet ab sofort Zmed.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.