«Schweizer Patienten erhalten sofort Termine»
Mit einer fragwürdigen Anzeige wirbt derzeit ein Deutscher Facharzt aus Tiengen um Schweizer Privatpatienten.
, 20. März 2018 um 10:21In Deutschland zulässig
Marktschreierischer Reklame – unsittlich?
- FMH-Richtlinien «Information und Werbung»
- wenn sie vergleichend Bezug nimmt auf Berufsangehörige wie z.B. herabsetzende Äusserungen über Kollegen und Kolleginnen, ihre Tätigkeit und deren medizinischen Methoden;
- wenn sie Empfehlungen etc. von Patienten und Patientinnen einbezieht;
- wenn sie der Selbstanpreisung der eigenen Person dient oder die eigene ärztliche Tätigkeit darstellt durch reklamehaftes Herausstellen in aufdringlicher oder marktschreierischer Weise;
- wenn sie beim Publikum ungerechtfertigte Erwartungen weckt oder sonst irreführenden oder täuschenden Charakter hat;
- wenn sie unwürdig oder unseriös ist oder die guten Sitten verletzt;
- wenn sie primär auf einen Werbeeffekt abzielt.
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