Der Trend ist bekannt: Auch in der Schweiz sind Politik und Gesellschaft verstärkt bereit, einzelne Kompetenzen von den Ärzten auf andere Berufe zu verlagern und diese damit aufzuwerten. Eine wichtiger Hebel ist hier die 2011 gestartete Parlaments-Initiative «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege»: Sie will die selbstständigen Möglichkeiten des Pflegepersonals beziehungsweise von pflegerischen Institutionen ausweiten.
Profession mit eigener starker Kompetenz
Nun biegt das Projekt auf die Zielgerade ein. Am Freitag beschloss die zuständige Nationalrats-Kommission, dass Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen diverse Leistungen an die Krankenversicherung verrechnen können sollen, ohne dass noch ein Arzt sie anordnen muss. Das Gremium beschloss mit 14 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), dies dem Nationalrat so zu beantragen; in einer späteren Stufe müsste dann der Bundesrat festlegen, welche Leistungen genau unter diese «Anerkennung der Pflege» fallen.
Klar ist, dass es dabei um die Unterstützung der Patienten bei Körperpflege und Ernährung, um die Verhinderung von Komplikationen (wie Wundliegen oder Thrombosen), um die Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen geht – und nicht um diagnostische und therapeutische Massnahmen, die weiterhin voll in der Verantwortung der Ärzte liegen sollen.
Mit dem gesetzgeberischen Schritt würde die Arbeit des Pflegepersonals weniger als «Hilfsberuf» der Mediziner definiert – und verstärkt als Profession mit eigener starker Kompetenz.
«Eine Schlüsselfrage für die Zukunft»
Dieser Aspekt ist nicht sehr umstritten – zumal die erweiterte Anerkennung einiges dazu beitragen könnte, den unter Dauer-Personalmangel leidenden Pflegesektor attraktiver zu machen. «Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben»: Mit dieser Überlegung begründete denn der damalige Nationalrat
Rudolf Joder (SVP), der Vater der Initiative, seinen Vorstoss. «Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens. Es besteht dringender Handlungsbedarf.»
So weit, so klar. In der Vernehmlassung tauchten dann allerdings Befürchtungen auf, dass mit der Autonomie in der Abrechnung auch neue Kosten auf die Krankenkassen beziehungsweise Prämienzahler zukommen könnten. Ähnlich wie bei den Ärzten, so die Sorge, könnte auch hier eine Ausweitung bei den Leistungserbringern zu einer Mengenausweitung führen.
«Pflege aufwerten: ja, aber…»
Deshalb beschloss die nationalrätliche Gesundheitskommission nun auch flankierende Massnahmen. Pflegefachpersonen sollen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben. Zudem will die Kommission die neue Regelung auf sechs Jahre befristen.
Das ist den Betroffenen ein Dorn im Auge: «Pflege aufwerten: Ja, aber…» – so der Titel einer Mitteilung des
Berufsverbands SBK. Die flankierenden Massnahmen würden faktisch die Aufhebung des Kontrahierungszwanges für die freiberuflichen Pflegefachpersonen bedeuten, befürchten die Vertreter der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.
«Wir müssen die Bedeutung und Tragweite dieser Entscheide nun gründlich analysieren», sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. Aber es sei doch unverständlich, dass die Fragen rund um die Aufhebung des Kontrahierungszwanges auf dem Buckel der Pflegefachpersonen ausgetragen werden.