Dem Neubau des Kantonsspitals droht eine jahrelange Verzögerung

Die Bauarbeiten für das neue Kantonsspital Aarau (KSA) könnten sofort starten. Doch das Millionenprojekt wird von einer einzigen Einsprache blockiert.

, 19. Juli 2021 um 08:35
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Eigentlich wären die grossen Baumaschinen im Kanton Aargau im Mai bereit gewesen, mit dem Neubau des Kantonsspitals Aarau (KSA) loszulegen. Was aber fehlt, ist die Baubewilligung. Denn ein einziger Einsprecher verhindert den Baustart für das 570-Millionen-Franken-Projekt. Dieser hat den stadträtlichen Entscheid mittels Beschwerde beim Kanton angefochten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Neubau werde zusätzlichen Verkehr bringen

In der Beschwerde steht, der Neubau des Kantonsspitals habe zusammen mit dem geplanten Personal-Parkhaus eine bedeutende Verkehrszunahme im angrenzenden Quartier zur Folge. Dies wiederum bestreitet der Aarauer Stadtrat, da der Neubau zu keiner Vergrösserung des Spitals führe.  
Die Spitalführung hat bereits mehrmals versucht, mit dem Einsprecher zu verhandeln. Beim Gespräch war sogar KSA-Verwaltungsratspräsident Peter Suter mit dabei, wie die Zeitung schreibt. Noch diese Woche soll es eine weitere Verhandlung unter Leitung des regierungsrätlichen Rechtsdienstes geben.

Spital-Einsprecher wie Stadion-Einsprecher

Die Identität des Einsprechers darf aus rechtlichen Gründen nicht preisgegeben werden. Es handelt sich gemäss «Aargauer Zeitung» um den gleichen Fall wie seinerzeit beim Einsprecher für das neue Aarauer Fussballstadion. Er müsse aus dem Quartier stammen, denn nur so könne er ein minimales schutzwürdiges Interesse geltend machen, das ihn zur Einsprache überhaupt erst legitimiere. Und er dürfte vermögend sein, wie die Zeitung weiter schreibt. Denn die allenfalls erheblichen Entschädigungszahlungen im Falle eine Niederlage würden ihm keinen Eindruck machen.
Bis die eigentliche Beschwerde gegen den Neubau behandelt ist, dürfte nun bis zu einem Jahr vergehen. Eine der Lösungen könnte sein, dass der Regierungsrat der Beschwerde des Einsprechers die «aufschiebende Wirkung» entzieht – und so den raschen Baustart ermöglicht. Das fordert gemäss AZ etwa der Stadtrat von Aarau. Der entsprechende Entscheid liege beim Regierungsrat. Ein Weiterzug bis an das Bundesgericht ist möglich. 
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